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Die
Entmündigung wird abgeschafft
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Das
Rechtsinstitut ”Betreuung” ersetzt Vormundschaft und Pflegschaft (für
Erwachsene).
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Die
Betreuung soll flexibel zugeschnitten sein. Sie
wird stets nach bestimmten Zeiträumen
(max. 5 Jahren) auf ihre Notwendigkeit überprüft.
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In
die Rechte des Betreuten soll nur soweit wie unumgänglich eingegriffen
werden.
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Wünsche
des Betreuten sind vom Betreuer zu beachten und gehen seinen Auffassungen
vor.
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Die
Betreuung hat keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten.
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Bei
erheblicher Selbstschädigung kann ausnahmsweise ein
Einwilligungsvorbehalt für einzelne
Aufgaben angeordnet werden.
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Eheschließung
und Testament sind trotz Betreuung möglich
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Die
Bedeutung der Personensorge wird gestärkt. Bei Wohnungsauflösung, Heilbehandlung
und Unterbringung werden konkrete Rechtsgarantien eingeführt
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Die
Rechte des Betreuten im Gerichtsverfahren
werden gestärkt.
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Der
Ausschluss vom Wahlrecht entfällt grundsätzlich
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