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Die Entmündigung wird abgeschafft

Das Rechtsinstitut ”Betreuung” ersetzt Vormundschaft und Pflegschaft (für Erwachsene).

Die Betreuung soll flexibel zugeschnitten sein. Sie  wird stets nach bestimmten Zeiträumen (max. 5 Jahren) auf ihre Notwendigkeit überprüft.

In die Rechte des Betreuten soll nur soweit wie unumgänglich eingegriffen werden.

Wünsche des Betreuten sind vom Betreuer zu beachten und gehen seinen Auffassungen vor.

Die Betreuung hat keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten.

Bei erheblicher Selbstschädigung kann ausnahmsweise ein Einwilligungsvorbehalt für einzelne Aufgaben angeordnet werden.

Eheschließung und Testament sind trotz Betreuung möglich

Die Bedeutung der Personensorge wird gestärkt. Bei Wohnungsauflösung, Heilbehandlung und Unterbringung werden konkrete Rechtsgarantien eingeführt

Die Rechte des Betreuten im Gerichtsverfahren  werden gestärkt.

Der Ausschluss vom Wahlrecht entfällt  grundsätzlich

 
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