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Frau
M. war bis vor kurzem noch ganz rüstig. |
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Die
alleinstehende, 74 jährige Frau lebte in einem Altenheim, hielt ihr
Zimmer in Ordnung und freute sich auf ihre täglichen Spaziergänge in der
Umgebung. Sie ärgerte sich zwar darüber, wenn sie vieles durcheinander
brachte oder vergaß. Ihre alltäglichen Angelegenheiten konnte sie aber
durchaus noch selbst regeln. |
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Mittlerweile
braucht Frau M. immer mehr Hilfe. |
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Viele Dinge versteht sie nicht mehr und kann sie daher nicht mehr eigenverantwortlich regeln |
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Haben
Sie schon einmal daran gedacht, anderen zu helfen? |
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Wir suchen Menschen, die bereit sind Hilfsbedürftige zu unterstützen und zu begleiten. |
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Wenn Sie Interesse am Umgang mit kranken und
behinderten Menschen haben, über gesunden Menschenverstand und
Organisationstalent verfügen, sind das gute Voraussetzungen, um eine
gesetzliche Betreuung zu übernehmen. Denn Sie müssen nicht über
spezielle Fachkenntnisse verfügen. Für die Betreuungsführung ist etwas
Zeit mitzubringen, damit Sie zu Ihrem Betreuten einen persönlichen
Kontakt aufbauen können und ihn bei Bedarf innerhalb der vom
Vormundschaftsgericht festgelegten Aufgabenkreise vertreten können. Ihr
Aufgabe kann darin bestehen, dass sie eine Einkaufshilfe organisieren oder
beim Ausfüllen von Formularen sowie bei Behördengängen behilflich
sind. Gesetzliche Betreuung bedeutet dagegen nicht, dass Sie
den Betreuten persönlich pflegen oder den Haushalt führen. |
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Als
ehrenamtlicher Betreuer erhalten Sie kostenlose Beratung im Rahmen des
Betreuungsrechtes durch die Betreuungsvereine, die Betreuungsstelle und
das Vormundschaftsgericht. Als anerkannte Betreuungsvereine begleiten wir
Sie in Ihrer Tätigkeit, bieten Fortbildungsveranstaltungen an und
organisieren in regelmäßigen Abständen Gesprächskreise zum
Erfahrungsaustausch. |
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Für
Ihre ehrenamtliche Tätigkeit können Sie eine Aufwandspauschale in Höhe
von 600,- DM im Jahr für Porto, Telefongebühren, Fahrtkosten etc.
geltend machen. Des weiteren besteht für Sie in Bayern ein Unfall- und
Haftpflichtversicherungsschutz. |
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Wenn
Ihr Interesse an diesem Ehrenamt geweckt wurde und Sie weitere
Informationen erhalten wollen, können Sie sich direkt an einen der
Betreuungsvereine im Landkreis, die Betreuungsstelle oder das zuständige
Vormundschaftsgericht wenden. |
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Sie können jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen oder uns besuchen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft. |
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