Frau M. war bis vor kurzem noch ganz rüstig.

Die alleinstehende, 74 jährige Frau lebte in einem Altenheim, hielt ihr Zimmer in Ordnung und freute sich auf ihre täglichen Spaziergänge in der Umgebung. Sie ärgerte sich zwar darüber, wenn sie vieles durcheinander brachte oder vergaß. Ihre alltäglichen Angelegenheiten konnte sie aber durchaus noch selbst regeln.

Mittlerweile braucht Frau M. immer mehr Hilfe.

Viele Dinge versteht sie nicht mehr und kann sie daher nicht mehr eigenverantwortlich regeln

Wer kümmert sich um sie? 

Haben Sie schon einmal daran gedacht, anderen zu helfen? 

Wir suchen Menschen, die bereit sind Hilfsbedürftige zu unterstützen und zu begleiten.

Wenn Sie Interesse am Umgang mit kranken und behinderten Menschen haben, über gesunden Menschenverstand und Organisationstalent verfügen, sind das gute Voraussetzungen, um eine gesetzliche Betreuung zu übernehmen. Denn Sie müssen nicht über spezielle Fachkenntnisse verfügen. Für die Betreuungsführung ist etwas Zeit mitzubringen, damit Sie zu Ihrem Betreuten einen persönlichen Kontakt aufbauen können und ihn bei Bedarf innerhalb der vom Vormundschaftsgericht festgelegten Aufgabenkreise vertreten können. Ihr Aufgabe kann darin bestehen, dass sie eine Einkaufshilfe organisieren oder beim Ausfüllen von Formularen sowie bei Behördengängen behilflich sind. Gesetzliche Betreuung bedeutet dagegen nicht, dass Sie den Betreuten persönlich pflegen oder den Haushalt führen. 

Als ehrenamtlicher Betreuer erhalten Sie kostenlose Beratung im Rahmen des Betreuungsrechtes durch die Betreuungsvereine, die Betreuungsstelle und das Vormundschaftsgericht. Als anerkannte Betreuungsvereine begleiten wir Sie in Ihrer Tätigkeit, bieten Fortbildungsveranstaltungen an und organisieren in regelmäßigen Abständen Gesprächskreise zum Erfahrungsaustausch. 

Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit können Sie eine Aufwandspauschale in Höhe von 600,- DM im Jahr für Porto, Telefongebühren, Fahrtkosten etc. geltend machen. Des weiteren besteht für Sie in Bayern ein Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz. 

Wenn Ihr Interesse an diesem Ehrenamt geweckt wurde und Sie weitere Informationen erhalten wollen, können Sie sich direkt an einen der Betreuungsvereine im Landkreis, die Betreuungsstelle oder das zuständige Vormundschaftsgericht wenden. 

Sie können jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen oder uns besuchen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

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