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Am 01.01.1992 trat das neue Betreuungsrecht in Kraft und ersetzte damit das alte, längst überholte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene. test

Ende des Jahres 1995 hatten wir im ganzen Bundesgebiet ca. 625.000 Betreuungsfälle.
2001 gehen die Vorhersagen davon aus, dass wie ca. 1.000.000 betreute Personen haben werden. Eine jährliche Steigerung von ca. 10 % wird prognostiziert.  
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