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Die Arbeitsgemeinschaft hat in den letzten
Jahren eine Infobroschüre rund um die gesetzliche Betreuung verfasst.
Folgende Artikel finden Sie unter den angegebenen Stichpunkten
oder im laufenden Text:
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Betreutes
Wohnen und Gerotopsychiatrische
Fachkraft im SPDI
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Hospizverein
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Werkstatt
für Behinderte und Wohnungseigentum
für Behinderte in Steinhöring und Eglharting
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offene
Behindertenarbeit OBA
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Suchtambulanz
der Caritas
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Wer
pflegt die Pflegenden
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Demenz
im Alter
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Finanzverwaltung
bei der Betreuung
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Regress
der Staatskasse bei Betreuungen
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Sterilisation
bei Menschen mit einer geistigen Behinderung
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Fallbeispiel
einer Betreuung
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Arbeitsplätze
für psychisch Kranke- Diakonia
Ebersberg
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Nachbarschaftshilfe
Grafing
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Betreute
Wohnformen der Sozialpsychiatrischen Dienste Ebersberg
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Die
Sozialpsychiatrischen Dienste Ebersberg bieten für volljährige Menschen
aller Altersklassen mit
psychischen Erkrankungen “Betreutes Einzelwohnen” in der eigenen
Wohnung wie auch Wohnplätze in “Intensiv betreuten
Wohngemeinschaften” an. Die von uns betreuten Personen erhalten Unterstützung
bei der Alltagsbewältigung, Hilfe bei der Tages- und Freizeitgestaltung,
beim Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte und in Fragen Arbeit und
Beschäftigung. Unsere Arbeit ist ressourcenorientiert und fördert die
Klienten dabei, ihre Möglichkeiten zu größerer Selbständigkeit und
eigenverantwortlicher Lebensführung wahrzunehmen. Die von uns betreuten
Personen haben die Möglichkeit, alle offenen Angebote der
Sozialpsychiatrischen Dienste Ebersberg, insbesondere die Tagesstätte
“Der Gartenhof” oder unsere “Teestube” zu nutzen. An den
Wochenenden werden regelmäßig Gruppenaktivitäten angeboten. Die
Betreuung erfolgt durch Diplom-Sozialpädagoginnen und Diplom- Sozialpädagogen.
Die
Kosten für die Betreuung werden bei Bedürftigkeit vom zuständigen
Sozialhilfeträger übernommen. Die Betreuung in unseren Wohnformen muss
von einem Facharzt befürwortet werden. Es gibt keine zeitliche Obergrenze
für die Dauer unserer Betreuung.
Betreutes
Einzelwohnen Am
betreuten Einzelwohnen können derzeit insgesamt 20 Personen teilnehmen.
Eine Betreuerin bzw. ein Betreuer ist jeweils feste Bezugsperson für 10
Klientinnen oder Klienten. Die betreuten Personen leben in eigenen
Appartements, die von ihnen selber angemietet werden. Es ist auch möglich,
Personen zu betreuen, die mit dem Partner, mit Angehörigen oder Freunden
zusammenleben. Die Betreuung erfolgt vorwiegend in Form von Hausbesuchen,
kann aber auch als Beratungsgespräch in den Büroräumen der
Sozialpsychiatrischen Dienste Ebersberg stattfinden.
Intensiv
betreute Wohngemeinschaften Für
Menschen, die nicht gerne allein leben möchten und die eine fester
strukturierte Betreuung benötigen, bieten wir mittlerweile insgesamt 12
Plätze in Intensiv betreuten Wohngemeinschaften an. Die Betreuung findet
in Zweier- und Vierer-Wohngemeinschaften statt. Es gibt eine Wohnstruktur
mit Gruppenangeboten, für die Teilnahmepflicht besteht. Darüber hinaus
finden je nach Bedarf individuelle Termine statt. Dazu hat die Innere
Mission München im Landkreis Ebersberg entsprechende Wohnungen bzw. ein
geeignetes Haus angemietet. Drei Zweier-Wohngemeinschaften und eine
Vierer-Wohngemeinschaft befinden sich in Ebersberg, eine
Zweier-Wohngemeinschaft ist in Kirchseeon.
Interessentinnen
und Interessenten können sich unter der Telefonnummer 08092 /85338-0
an die den
Sozialpsychiatrischen Diensten Ebersberg wenden. Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches persönliches
Informationsgespräch an.
(zurück zu den Stichpunkten)
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Seit
dem 01.11.99 steht für die älteren MitbürgerInnen des Landkreises
Ebersberg eine gerontopsychiatrische
Fachkraft am Sozialpsychiatrischen Beratungsdienst Ebersberg zur Verfügung.
Die
Fachstelle bietet für ältere Menschen mit seelischen Belastungen,
psychischen Krankheiten und auch Pflegebedürftigkeit eine Reihe von
Hilfsmöglichkeiten an. Sie berät Betroffene und deren Angehörige in sozialen und
psychologischen Fragen, ist behilflich in Fragen der Pflegeversicherung
und bei der Vermittlung von Pflegediensten, Ärzten, Krankenhäusern und
anderen Beratungstellen.
Jeder
kann sich ohne Formalitäten persönlich oder telefonisch an uns wenden. Die Beratungen sind kostenlos und unterliegen der
Schweigepflicht.
Die
Beratungen finden zum größten Teil in Form von Hausbesuchen statt, da
viele der älteren MitbürgerInnen aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der
Lage sind unsere Beratungsstelle in Ebersberg aufzusuchen. Die Hausbesuche
haben sehr viele Vorteile, man kann den Betroffenen im häuslichen Umfeld
kennenlernen und sich ein Bild über die Wohnsituation nachen und so kann
man auf schnellstem Weg gemeinsam mit den Betroffenen einen Lösungsweg
suchen.
Weitere
Informationen erhalten Sie beim Sozialpsychiatrische Dienste Ebersberg,
Sieghartstraße 21, 85560 Ebersberg Telefon 08092/ 85338-0 (zurück zu den Stichpunkten)
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Wer
pflegt die Pflegenden?
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Sorge
und Betreuung eines Angehörigen spielt sich meist abseits der öffentlichen
Aufmerksamkeit und im Stillen ab. Wer sieht die vielfältigen
Anforderungen und Fragen, vor die pflegende Angehörige tagtäglich
gestellt sind?
Zwei
Mitarbeiterinnen des Caritaszentrums haben die Beratung pflegender Angehöriger
zu ihrem Schwerpunkt gemacht und bieten vielfältige Unterstützung an:
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Information über Fragen des Älterwerdens und seine Einschränkungen und
deren Finanzierung, gesetzliche Leistungen, Antragstellung,
Zuständigkeiten, usw.
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individuelle Planung und Vermittlung entsprechender ambulanter und
stationärer Hilfen |
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Beratung bei der persönlichen Bewältigung der Situation |
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Gesprächskreise pflegender Angehöriger in Grafing und Markt Schwaben |
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Oasentage zum Ausspannen und Kraftschöpfen |
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Hauskrankenpflegekurse durch Schwestern der Sozialstation |
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Sie
finden uns im Süden und Norden des Landkreises. Kontakt über
Caritaszentrum Grafing, , Kirchenplatz 3, 85567
Grafing, Tel: 08092/5046,
Caritas-Außenstelle
Markt Schwaben, Maria Sommer, Zinngießergasse 33, 85570 Markt Schwaben,
Tel: 08121/46333, MO 9.00-12.00 Uhr, MI 14.00-17.00 Uhr und in
Poing, Poststr. 4, Tel: 8318
(zurück zu den Stichpunkten)
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Der
Christophorus Hospiz-Verein im Landkreis Ebersberg e.V. stellt sich vor:
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Sie
sind wichtig, weil Sie eben Sie sind. Sie sind bis zum letzten Augenblick
ihres Lebens wichtig.Und wir werden alles tun, damit Sie nicht nur in
Frieden sterben, sondern auch bis zuletzt leben können.
Cicely Saunders
Diese
Worte sind Vorbild und Leitfaden für die Hospizbewegung und auch unserer
Arbeit im Christophorus Hospizverein im Landkreis Ebersberg.
Durch
das Engagement vieler Menschen wollen wir dazu beitragen, dass
Schwerstkranke, Sterbende und ihre Angehörigen Entlastung und Begleitung
finden.
Bei
der Gründung im Februar 1997 hat sich der Hospizverein diese Aufgabe
gestellt:
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Information
der Öffentlichkeit über hilfreiche Möglichkeiten des Umgangs mit
Sterben, Tod und Trauer
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Umfassende
Vorbereitung und Schulung von Hospizhelfer/innen
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Begleitung
und Unterstützung Schwerstkranker und Entlastung ihrer Familien durch
ehrenamtliche Hospizhelfer/innen
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Förderung
der Zusammenarbeit von Fachkräften in den Bereichen Medizin, Pflege,
Beratung und
Seelsorge
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Seither
ist schon viel passiert:
Interessierte
Menschen beschäftigen sich in Seminaren mit Themen wie Loslassen,
Sterben, Trauer,...... Sie empfanden diese persönliche Auseinandersetzung
als Gewinn im eigenen Reifungsprozess.
1998
bereiteten sich in einem intensiven Aufbauseminar zehn Teilnehmer/innen
auf den Einsatz als ehrenamtliche Hospizhelfer vor. Inzwischen haben sie
mehr als 500 Stunden “verschenkt”, Menschen besucht und begleitet, ob
im Pflegeheim, zuhause oder im Krankenhaus.
Hospizhelfer/innen
können Pflegedienste nicht ersetzen, sondern sie ergänzen, was daneben
manchmal fehlt. Bei all ihrem Tun stehen die Wünsche und Möglichkeiten
des Kranken und die Bedürfnisse seiner Familie im Vordergrund.
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Hospizhelfer
sind Frauen und Männer aus verschiedenen Berufen,
sorgfältig vorbereitet und bei ihrer Arbeit fachlich begleitet,
sie sind erenamtlich
tätig, d.h. es entstehen keine Kosten,
sie stehen selbstverständlich unter Schweigepflicht.
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Hospizhelfer
begleiten Sie unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit und Nationalität,
wo immer sie sind: zuhause, im Pflegeheim oder im
Krankenhaus.
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Ende
Mai beenden weitere 10 Teilnehmer/innen das nächste Vorbereitungsseminar,
und wir freuen uns über die erweiterten Möglichkeiten, Hilfe anzubieten.
Wie
erreichen Sie uns?
Das
Hospiztelefon 08092/256985 ist zu folgenden Zeiten besetzt: Montag und
Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr, Samstag von 16.00 - 18.00 Uhr. Dazwischen
erreicht uns Ihre Nachricht über den Anrufbeantworter, der regelmäßig
abgehört wird.
Regelmäßig
bietet der Hospizverein Themenabende in verschiedenen Teilen des
Landkreises an. Fragen Sie uns und/oder beachten Sie die lokale Presse.
(zurück zu den Stichpunkten)
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Regress
der Staatskasse gegenüber den Betreuten oder Alles kostet Geld!
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Gesetzliche
Betreuungen verursachen finanzielle Ausgaben. Sie ergeben sich aus den
Kosten für das Gerichtsverfahren und den Kosten für den gesetzlichen
Betreuer.
Kosten
des Gerichtsverfahrens entstehen dem Betreuten erst dann, wenn sein Vermögen
die Vermögensfreigrenze von derzeit 25.000,-€ nach Abzug der Schulden übersteigt.
Eine selbstbewohnte Immobilie bleibt bei der Berechnung weitgehend unberücksichtigt.
Die Gebühr beträgt je angefangenes Kalenderjahr 5,-€ für jede
angefangene 5 000,- €, die über der genannten Grenze von liegt.
Ist
der Betreute mittellos, kann der Betreuer Aufwendungsersatz,
Aufwandsentschädigung und seine Vergütung aus der Staatskasse verlangen.
Mittellosigkeit
liegt dann vor, wenn der Betreute diese Beträge nicht oder nur zum Teil
oder in Raten oder nur im Wege gerichtlicher Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen aus seinem einzusetzenden Einkommen oder Vermögen
aufbringen kann.
Einzusetzen
ist das Einkommen des Betreuten, soweit es die maßgebende
Einkommensgrenze des BSHG für Hilfen in besonderen Lebenslagen übersteigt.
Der derzeitige Satz liegt bei 2500,-€
Die
Zahlungen aus der Staatskasse befreien den Betreuten aber nicht endgültig,
da die Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche auf die Staatskasse übergehen,
soweit der Betreuer von der Staatskasse bezahlt wurde. Diese auf den Staat
übergegangenen Ansprüche erlöschen dann erst mit Ablauf von 10 Jahren.
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem die Staatskasse
Leistungen erbracht hat.
Innerhalb
dieses Zeitraums können je nach der Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Leistungen der Staatskasse vom Betreuten ganz oder teilweise zurückverlangt
werden.
Im
gleichen Zeitraum können nach dem Tod des Betreuten auch seine Erben in
Anspruch genommen werden, jedoch nur mit dem Wert des im Zeitpunkt des
Erbfalles vorhandenen Nachlasses. Dem Erben kommen allerdings die Freibeträge
zugute. Höhe und Zeitpunkt der vom Erben zu leistenden Zahlungen bestimmt
das Gericht.
Aus
dem Handbuch für Betreuer entnommen.
Sabine Dembecki, BTV EBE-ED
(zurück zu den Stichpunkten)
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Wohneigentum
für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Behindertenhilfe
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Seit
vielen Jahren überlegen Familien, deren “Kin- der mit Behinderung”
jeglichen Alters in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, wie ihr Vermögen
im Sinn eines Erbes den Kindern zu Gute kommen kann. Die meisten Familien
leben in großer Unsicherheit vor den Sozialhilfeträgern, wenn der
Erbfall einmal eintreten wird.
Das
“Einkaufen” in vor allem kirchliche Einrichtungen ist nicht unbekannt,
wird aber durch die veränderten Konzeptionen und Finanzierungsmodelle
nicht mehr praktiziert.
Im
Betreuungszentrum Steinhöring haben sich nun Eltern und Fachleute, die
sich seit vielen Jahren mit dieser Thematik befassen, gemeinsam mit
Vertretern der Sozialhilfe und des Trägers auf einen Vertrag und eine
Gesellschaftsform geeinigt. Unterstützt wurden sie dabei von der Stiftung
Attl, die dieses Modell bereits vor mehreren Jahren realisiert hat. So
soll erreicht werden, dass für Menschen mit Behinderung Wohneigentum
geschaffen werden kann.
Eltern
haben jetzt die Möglichkeit, sich mit privaten Mitteln an einem Wohnheim
zu beteiligen und bekommen für ihre “Kinder” durch die Einrichtung
einen vertraglich zugesicherten adäquaten Wohnheimplatz bis zu deren
Lebensende.
Die
Eltern schließen sich zu einer Gesellschaft zusammen und vermieten
“ihr” Wohnheim an das Betreuungszentrum Steinhöring. Die Einrichtung
betreibt die Wohnanlage. Die Rendite, d.h. die Miet- einnahmen monatlich fließen den Besitzern zu. Das bedeutet, dass der
Gesellschafteranteil teilweise auch damit finanziert
werden könnte.
Je
früher sich Familien an einem solchen “Elternmodell” beteiligen,
desto länger kann diese Rendite auch als wirklich sinnvolle Geldanlage
genutzt werden.
Der
überörtliche Träger der Sozialhilfe, in unserem Fall der Bezirk
Oberbayern unterstützt diese Überlegungen sehr intensiv. Denn trotz der
Renditezahlungen, dem überaus hohen Schonvermögen und der Tatsache, dass hier die “Mieteinnahmen” im Rahmen der
Unterhaltspflicht nicht als Einkommen herangezogen werden, ist diese
Vereinbarung für beide Seiten sehr interessant!
Folgende
Vertragsinhalte sind hierbei noch zu nennen: Die Gesellschafter, die in
den meisten Fällen Eltern von behinderten Menschen sind, verpflichten
sich per Erbvertrag, ihren Erbteil an ihr “Kind” als Vorerbe im Rahmen
einer Verfügung von Todes wegen zu vererben. Sie setzen gleichzeitig das
Betreuungszentrum als Betreiber der Wohnanlage zum Nacherben ein. Das
Betreuungszentrum verpflichtet sich im Falle des Versterbens des Vorerben,
den freiwerdenden Wohnheimplatz ausschließlich an Menschen mit
Behinderung weiter zu geben.
Wenn
der Mensch mit Behinderung den Erblasser nicht überlebt, oder wenn andere
familiäre Gründe es erfordern, kann der Gesellschaftsanteil nach einer
kurzen vertraglichen Frist zum Zeitwert weiter verkauft werden.
Für
die Lebenshilfe in Ebersberg war es jetzt an der Zeit, sich ebenfalls an
diesem Wohneigentum mit zwei Anteilen zu beteiligen. Die Katholische
Jugendfürsorge als Träger des Betreuungszentrums hat sich ebenfalls mit
mehreren Plätzen beteiligt und 12 Familien sind bereits per
Gesellschaftsvertrag beigetreten. Das Grundstück liegt in Eglharting auf
dem Gelände des Betreuungszentrums am Westring, das hier bereits 120
Werkstattplätze errichtet und zum Jahreswechsel 2000/01 beziehen will.
Zu
dieser Zeit soll die Wohnanlage mit 20 Plätzen (überwiegend Einzelzimmer
mit eigenen Sanitäranlagen, gemeinsamen Küchen, Wohnzimmern,
Aufenthalts- und Hobbyräumen usw.) ebenfalls bezugsfertig sein.
Wer
Interesse hat, genauere Informationen zu diesem Thema zu erhalten, oder
Gesellschafter werden möchte (auch wenn der Familienangehörige noch
nicht im Betreuungszentrum betreut wird), kann sich in unserer Einrichtung
jederzeit informieren.
Ansprechpartner
sind Herr Baumann oder Herr Wallner. Telefon: 08094/182-0
Franz
Wallner, Sozialdienst
Betreuungszentrum Steinhöring (zurück zu den
Stichpunkten)
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Werkstatt
für Behinderte: Eine Darstellung
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Werkstätten
für Behinderte (WfB) sind soziale Einrichtungen zur beruflichen
Eingliederung von Menschen mit Behinderungen.
Nach
§ 54 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) bieten Werkstätten
denjenigen Behinderten, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht,
noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig
sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer
geeigneten Tätigkeit.
In
unserer Gesellschaft gehört das Arbeitsleben zum Lebensinhalt des
erwachsenen Menschen. Eine Berufs- oder Arbeitstätigkeit vermittelt daher
Zugehörigkeit, auch für Menschen mit Behinderung.
Arbeit
und berufliche Tätigkeit kann sowohl für behinderte, als auch für
nichtbehinderte Menschen eine Möglichkeit zur Selbstverwirklichung sein.
Behinderte Werkstattmitglieder können am Arbeitsplatz zwischenmenschliche
Kontakte aufbauen und pflegen, Gemeinschaft wird erlebbar. Am Arbeitsplatz
in der WfB ist die behinderte Person nicht mehr Angehörige/r einer
Minderheit, sondern wird als eigenständige Person, als Persönlichkeit
anerkannt. Behinderte WerkstattmitarbeiterInnen können sich dabei als
Person nicht als behinderte Person erleben. Neben Sicherheit und
Orientierung vermittelt die WfB Erfolgserlebnisse im Arbeitsprozeß. Die
eigene Leistungsfähigkeit wird erlebt, ebenso eigene Grenzen.
Die
Eingliederung in einen Arbeitsprozeß alleine reicht jedoch nicht aus, um
eine Teilnahme am und Eingliederung in das Leben außerhalb der
Einrichtung zu gewährleisten.
Besondere
Methoden und Maßnahmen der WfB sind ergänzend nötig, um Menschen mit
Behinderung in ihrer Gesamtpersönlichkeit zu fördern. Dabei sind die
sogenannten "Begleitenden Dienste" in den Werkstätten
unverzichtbar. Hier findet u.a. die Sozialpädagogik ihren
Aufgabenbereich.
Generell
kann man zweierlei Dauerkonflikte erkennen in denen sich Werkstätten für
Behinderte befinden.
Zum
ersten ist es der Konflikt: WfB als Schutzraum und WfB als Ort der
Isolierung behinderter Menschen vom allgemeinen Arbeitsmarkt. WfBs wollen
Schutz und Sicherheit bieten, sie sollen Rückhalt und Beschäftigung gewährleisten,
andererseits sind Werkstätten Institutionen, die manchmal isolierend
wirken. In der breiten Öffentlichkeit entsteht nicht selten das Gefühl,
die behinderten Menschen seien gut versorgt, man brauche sich nicht weiter
bemühen oder gar Kontakt aufnehmen. Diese Einstellung erschwert wiederum
das Ziel der Eingliederung.
Der
zweite Grundkonflikt ist die Tatsache, daß Werkstätten für Behinderte
sowohl unter sozialen, als auch unter wirtschaftlichen Aspekten zu
arbeiten haben. Seitens der Kostenträger wird, in Krisenzeiten verstärkt,
Wirtschaftlichkeit und Leistung verlangt. Dabei wird jedoch wenig auf die
behinderten MitarbeiterInnen und deren Bedürfnisse, noch auf die massiven
Probleme der Arbeitsbeschaffung Rücksicht genommen.
Werkstätten
für Behinderte benötigen Konzepte, die sowohl den sozialen, als auch den
wirtschaftlichen Aspekt berücksichtigen.
Im
Mittelpunkt der Bemühungen muß jedoch der Mensch stehen. Wirtschaftliche
Überlegungen und betriebspolitische Entscheidungen sollten daran gemessen
werden, ob sie den Personen in den Werkstätten auch dienen.
Viktoria
Antoni (Dipl. Sozialpäd. FH)
Sozialdienst
der Steinhöringer Werkstätten, Münchnerstraße 37, 85643 Steinhöring
Rechtsträger: Kath. Jugendfürsorge e.V.
(zurück zu den Stichpunkten)
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Offene
Behindertenarbeit im Landkreis Ebersberg
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Neben
selbständig lebenden Menschen mit Behinderung sind es vor allem Familien
mit Kindern mit Behinderung, die unter erheblichen Belastungen leben.
Menschen
mit Behinderung werden in unserer Leistungsgesellschaft wenig akzeptiert,
die Ausgrenzung und Stigmatisierung ist groß. Integrationsbemühungen
durch staatliche Sozial- und Schulpolitik fehlen nahezu ganz oder sind nur
in Ansätzen vorhanden. Menschen mit Behinderung werden noch immer überwiegend
in Sondereinrichtungen untergebracht.
Die
Offene Behindertenarbeit will:
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behinderten
und chronisch kranken Menschen so weit wie möglich zu einer selbständigen,
unabhängigen Lebensführung im eigenen Haushalt
verhelfen.
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die
pflegenden Angehörigen entlasten und sich dabei direkt an den Bedürfnissen
der Familie orientieren.
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der
Isolation von behinderten und chronisch kranken Menschen
entgegenwirken und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
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die
Interessen von behinderten und chronisch kranken Menschen der Öffentlichkeit
gegenüber vertreten und sich für deren Belange einsetzen.
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Methode
In
Anlehnung an die Erkenntnisse in der Behindertenarbeit ( Bank Mikkelsen/
Bengt Nirje ) wird eine Normalisierung der Lebensverhältnisse wie folgt
angestrebt:
1.
Normaler Tagesrhythmus
Der
gesamte Tagesrhythmus ist dem altersgleicher Nichtbehinderter anzupassen.
2.
Trennung von Arbeit - Freizeit - Wohnen
Dies
bedeutet auch Ortswechsel und Wechsel der Kontaktpersonen.
Dieser
Grundsatz ist die Grundlage für die Ausrichtung der Freizeitaktivitäten
außerhalb der stationären Einrichtungen.
3.
Normaler Jahresrhythmus
Ferien,
Verreisen, Besuche etc. haben auch als fester Bestandteil für behinderte
Menschen stattzufinden. In der Freizeitplanung wird das entsprechend berücksichtigt.
4.
Normaler Lebenslauf
Angebote
und Behandlung sollen klar auf das jeweilige Lebensalter bezogen sein.
Deshalb gibt es auf unterschiedliche Altersgruppen ausgerichtete Angebote.
5.
Respektierung von Bedürfnissen
Willensäußerungen
behinderter Menschen sind nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch
zu berücksichtigen. Dies gilt in besonderem Maße für die Angebote der
OBA.
6.Angemessene
Kontakte zwischen den Geschlechtern
7.
Normaler wirtschaftlicher Standard
Dieser
ist im Rahmen der sozialen Gesetzgebung sicherzustellen.
8.
Standards von Einrichtungen
Im
Hinblick auf Größe, Lage und Ausstattung usw. sind in Einrichtungen für
Menschen mit Behinderung solche Maßstäbe anzuwenden, wie man sie für
uns "Normale" für angemessen hält.
B.
Nirje sieht das Normalisierungsprinzip als ein Mittel an, das dem
behinderten Menschen gestattet, Errungenschaften und Bedingungen des täglichen
Lebens, so wie sie dem Großteil der Bevölkerung zur Verfügung stehen,
weitgehend zu Nutzen.
Grundsätzlich
kann festgehalten werden, daß sich die Bedürfnisse bei der
Lebensgestaltung und die Interessen behinderter Menschen nicht von denen
nichtbehinderter Menschen unterscheidet.
Konkret
werden derzeit folgende Leistungen der OBA im Landkreis Ebersberg
angeboten:
Gemeinwesen-
und Öffentlichkeitsarbeit
Die
OBA versucht:
Bedürfnisse
aufzudecken
durch
geeignete Maßnahmen auf Mißstände hinzuweisen
Solidarität
mit den Belangen behinderter Menschen herzustellen
Unter
diesen Punkt fällt z.B. die Erstellung eines "Wegweiser für
Menschen mit Behinderung im Landkreis Ebersberg" in Zusammenarbeit
mit dem Landratsamt, dort insbesonders der Sozialhilfeverwaltung und
verschiedenen sozialen Verbänden.
Aber
auch das Kleinkunstfestival der OBA (BRK) und das Sommerfest der OBA (AWO)
sind in diesem Sinne zu sehen.
Beratung
Die
sozialpädagogischen Fachkräfte der Offenen Behindertenarbeit beraten über
Hilfen nach den Sozialgesetzen, unterstützen beim Umgang mit Behörden
und Kostenträgern und informieren über Einrichtungen der
Behindertenhilfe und Selbsthilfegruppen.
Besondere
Schwerpunkte der Beratung sind derzeit:
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Leistungen
nach den Sozialgesetzen z.B., Eingliederungshilfeleistungen, Offener
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
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Die
Pflegeversicherung mit all ihren Problemen für behinderte oder chronisch
kranke Menschen
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Leistungen
der Krankenkassen
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Info
über Selbsthilfegruppen
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allgemeine
soziale Beratung
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Ambulante
Betreuung und Familienentlastender Dienst
An
den individuellen Bedürfnissen orientiert werden behinderte und chronisch
kranke Menschen in der häuslichen Umgebung betreut. Dabei kann es sich um
die stundenweise Beschäftigung und Beaufsichtigung handeln, um helfende
Begleitung zum Einkaufen, um pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen
oder die Unterstützung zur Freizeitgestaltung.
Ziel
ist die Entlastung der pflegenden Angehörigen und die Unterstützung von
Menschen mit Behinderung bei einer selbständigen Lebensführung.
Umfang
und Gestaltung des Einsatzes orientieren sich an den Wünschen der
Betreuten oder, bei Kindern und Jugendlichen, denen der Eltern.
Freizeitgestaltung
Von
allen Feldern der Behindertenhilfe bietet die Freizeitgestaltung mit
behinderten Menschen die vielfältigsten Möglichkeiten der Integration,
obwohl sie nur einen Teilbereich gesellschaftlichen Lebens erfaßt.
Im
Sinne einer integrativen Freizeitgestaltung mit behinderten Menschen ist
die Beteiligung Nichtbehinderter ein wichtiger Aspekt der Freizeitarbeit
der Offenen Behindertenarbeit.
Um
zu vermeiden, dass die Kontakte von behinderten und nichtbehinderten
Menschen auf einer reinen "Helfermentalität" beruhen, ist es
wichtig, Freizeitprogramme so interessant zu gestalten, dass sie auch für
nichtbehinderte Teilnehmer attraktiv sind.
Kursangebote,
Aktionstage, Kino- und Discotreffs, sowie Wochenendfreizeiten,
langfristige Ferienfreizeiten und vieles mehr werden angeboten und sowohl
von behinderten als auch nichtbehinderten Teilnehmern wahrgenommen.
Die
Offene Behindertenarbeit im Landkreis Ebersberg hat es sich zur Aufgabe
gemacht, nicht wieder eine Sonderwelt zu schaffen, die Menschen mit
Behinderung die Möglichkeit der Freizeitgestaltung bietet, sie aber
ansonsten wieder isoliert.
Um
dem entgegenzuwirken, werden neben den eigenen Aktivitäten die die OBA
durch Vierteljahresprogramme anbietet, immer wieder Kontakte und
Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Organisationen gesucht und gefördert.
Neben
der Attraktivität der Angebote, der Miteinbeziehung bei Planung und
Ausrichtung der Angebote ist daher die Schulung und Fortbildung ein
wesentlicher Bestandteil der Arbeit mit ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
und Teilnehmern.
Offene
Behindertenarbeit
im
südlichen Landkreis Ebersberg das
Bayerisches Rotes Kreuz
Haggenmillerstraße 9 ,
85560
Ebersberg, Tel: 08092/2095-25
im
nördlichen Landkreis Ebersberg und im südlichen Landkreis Erding die
Arbeiterwohlfahrt, Pfarrer-Hueber-Weg-7, Tel: 08121/1055
(zurück
zu den Stichpunkten)
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Psychosoziale
Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke
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Wer
kann sich an uns wenden?
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Menschen
bei Problemen mit Alkohol, illegalen Drogen, Medikamenten,
Spielsucht,
Eßstörungen.
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Eltern,
Partner, Angehörige und Freunde können ebenfalls Hilfe und Unterstützung
bekommen.
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Personen
und Institutionen die sich mit Suchtproblemen beschäftigen oder suchtpräventiv
tätig werden wollen |
Was
können wir für Sie tun?
Beratung
Einzelberatung,
Eltern und Angehörigenberatung, Paar- und Familienberatung
.Die
Beratungsgespräche sollen bei folgenden Fragen Hilfestellung geben :
Bin
ich süchtig oder abhängig ?
Welche
Hilfen gibt es ?
Welche
Hilfe ist für mich sinnvoll ?
Welche
Unterstützung finde ich als Partner oder Angehöriger ?
Was
kann ich als Angehöriger tun ?
Ambulante
Behandlung
Eine
ambulante Behandlung kann an unserer Beratungsstelle durch
qualifizierte, therapeutisch geschulte MitarbeiterInnen durchgeführt
werden.
Durch
regelmäßige Einzel- und Gruppentherapie, ergänzend durch Paar-
und Familiengespräche, sollen die persönlichen Zusammenhänge der Sucht
erkannt und die eigenen Selbstheilungskräfte aktiviert werden.
Ein
individueller Behandlungsplan wird erstellt.
Stationäre
Behandlung
Im
Einzelfall kann eine stationäre Entwöhnungsbehandlung aus sozialen,
medizinischen und individuellen Erwägungen notwendig werden.
Wir
unterstützen und beraten bei der Entscheidungsfindung.
Weitere
Schwerpunkte unserer Arbeit
Wer
sind wir?
Unser
Team besteht aus :
Sozialpädagogen/innen,
Psychologe/in,Arzt
für Psychiatrie / Psychotherapie
Verwaltungsangestellte
Die
Mitarbeiter haben langjährige Erfahrungen in der Suchtkrankenhilfe und
verfügen über eine entsprechende therapeutische Qualifikation.Die
Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Sitz
der Beratungsstelle und Anmeldung
über:
Frau
Althammer-Radan Fachdienstleiterin,
85567
Grafing, Kirchenstr. 6 Tel. 08092/5024
Außensprechstunden
nach Terminvereinbarung: 85570 Markt Schwaben, Zinngießergasse 33
(zurück
zu den Stichpunkten)
Aus
der Praxis für die Praxis:
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Hirnleistungsstörung
im Alter (Demenz)
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Im
Jahr 1990 gab es in der Bundesrepublik etwa 1,2 Millionen Patienten mit
Hirnleistungsstörungen im Alter. Die Häufigkeit dieser Störungen, die
man auch Demenz nennt, nimmt
mit dem Alter zu: Zwischen 75 und 79 sind etwa 10% dement, bei den über
90-jährigen schon über 30%. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen,
dass die Zahl der über 80-jährigen von rund 3,5 Millionen im Jahr 1990
auf ca. 4,5 Millionen im Jahr 2030 ansteigen wird, dass dadurch also ein
weiterer zahlenmäßiger Zuwachs an Menschen mit dieser typischen
Alterskrankheit zu erwarten ist.
Wie
äußert sich diese Krankheit?
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in der nachweisbaren Beeinträchtigung des Kurz- und Langzeitgedächtnisses.
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durch eine Störung in den Bereichen: Abstraktes Denken (z.B. Die
Bedeutung eines Sprichworts wird nicht erfaßt), Urteilsvermögen, Sprache, Erkennen (z.B. Wiedererkennen einer Person ), Motorik, Persönlichkeit
( z.B. Änderung von Persönlichkeitszügen ).
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die ersten beiden Punkte müssen so schwer ausgeprägt sein, daß
Arbeit, Alltagsaktivitäten oder Beziehungen deutlich beeinträchtigt
werden.
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Welche
Formen der Demenz gibt es?
Die
beiden wichtigsten Formen der Demenz sind die Alzheimer-Demenz und die
sog. Multiinfarkt-Demenz. Bei der Alzheimer-Demenz kommt es mit eher
schleichendem Beginn zur mehr oder minder raschen Ausprägung der o.g.
Merkmale. Bei der Multiinfarkt-Demenz können diese Symptome sich
schrittweise, schubförmig entwickeln; hier sind auch häufig
neurologische Ausfälle zusätzlich zu beobachten, wie Lähmungserscheinungen
oder Sehstörungen.
Wichtig
ist der Ausschluß von Demenzformen, die mit behandelbaren körperlichen
Erkrankungen einhergehen, insbesondere Schilddrüsen-, Leber- und
Herzkrankheiten, Infektionen, ernährungsbedingte Mangelzustände,
Alkoholkrankheit, Arzneimittelnebenwirkungen und chronische Vergiftungen.
Zur
Feststellung einer Demenz gehört aus nervenärztlicher Sicht unbedingt
auch die Einbeziehung einer gründlichen Untersuchung und die Durchführung
von psychologischen Tests, Laboruntersuchungen, EEG und
Computertomographie.
Wie
entsteht eine Demenz?
Bei
den meisten Demenzformen ist die Entstehungsursache bekannt. Über die
Ursachen der Alzheimer-Demenz gibt es allerdings verschiedene Theorien,
die versuchen, den dabei nachgewiesenen Mangel an Botenstoffen im Gehirn
(sog. Transmitter) zu erklären.
Aus
Gründen, die wir letztlich noch nicht kennen, kommt es bereits im Frühstadium
der Alzheimer-Erkrankung zu einer 50%igen Verminderung der
Zuckerverwertung im Gehirn, die zu einer drastischen Herabsetzung der
Energiebildung und zu einer schweren Störung im Zellgleichgewicht führt.
Bei der Alzheimer-Erkrankung muß jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch
zusammengefaßt gesagt werden, daß sie heute immer noch eine Art
Schicksal darstellt, gegen die man vorbeugend nichts unternehmen kann.
Wie
behandelt man eine Demenz?
Die
Behandlung einer Demenz fußt zu-nächst auf einer möglichst genauen
diagnostischen Einordnung:
Handelt
es sich um eine behandelbare körperliche Ursache, wie z.B. eine
chronische Vergiftung, Alkoholkrankheit, Herz- und Schilddrüsenerkrankung
usw., ist es natürlich möglich, diese Grundkrankheit zu therapieren. Oft
"verschwindet" dabei die Demenz. Allgemein beruht die Behandlung
der verschiedenen Demenzformen auf vier Prinzipien:
Förderung
verbliebener Fähigkeiten
durch Trainingsprogramme. Insbesondere sollten Gedächtnis,
Orientierung und Aufmerksamkeit durch ansprechende und die individuelle
Persönlichkeitsstruktur berücksichtigende Übungen aktiviert werden; so
können Spiele, Kreuzworträtsel, Handarbeiten, aber auch Erhaltung oder
Verbesserung der Leistungen im alltäglichen Leben, beim Anziehen, Essen,
Körperpflege, von großer Bedeutung werden.
Medikamentöse
Behandlung
der
Hirnleistungsstörung mit sog. Nootropika, sowie medikamentöse
Behandlung von begleitenden Problemen, Depressionen, Unruhe,
Verfolgungsgefühlen. In diesem Zusammenhang ist auch die
"richtige" ausgewogene Ernährung und die Zufuhr ausreichender
Flüssigkeitsmengen (mind. 1,5 Liter) und die zusätzliche Gabe von
Vitaminen und Spurenelementen zu nennen.
Psychotherapeutische
Führung
mit
dem Ziel der Verringerung
von Versagenserlebnissen und von Angst. Wir meinen, daß stützende
Betreuung, Gespräche, Spaziergänge, spannungs- und angstlösende Maßnahmen
hier von besonderer Bedeutung sind.
Psychotherapeutische
Beratung und Führung der mit der Pflege betrauten Personen im ambulanten
und stationären Bereich.
Hilfreich
sind hier Hausbesuche der Ärzte, Hilfe bei wirtschaftlichen
Schwierigkeiten, Koordination der nötigen Hilfsmaßnahmen, Unterstützung
beim oft aufwendigen behördlichen Antragsweg, Unterstützung durch
Hilfsdienste wie Sozialstationen, Nachbarschaftshilfen, Kurzzeitpflege
oder auch Angehörigen-Selbsthilfegruppen.
Wir konnten in diesem kurzen Artikel nur die allerwesentlichsten
Gesichtspunkte bei diesen sehr häufigen und oft sehr belastenden Störungen
im Alter nennen. Gerne sind wir bereit, bei auftretenden Fragen mit
Ratschlägen oder Literaturhinweisen weiterzuhelfen.
Dr. Claus Briesenick, Baldham
(zurück zu den Stichpunkten)
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Tipps
zu Bankgeschäften des Betreuers
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Ist
dem Betreuer auch der Wirkungskreis "Vermögenssorge" übertragen
worden, ergeben sich in der Praxis aus den Bankgeschäften zu folgenden
Bereichen immer wieder Rückfragen.
Der
Sperrvermerk bei Geldanlagen
Nachdem
sich der Betreuer unter Vorlage des Originalbetreuerausweises (eine
Fotokopie genügt nicht) bei dem kontoführenden Institut vorgestellt hat,
ist von der Bank auf allen Konten und Depots - mit Ausnahme des Girokontos
- ein Sperrvermerk anzubringen. Von der Anbringung des Sperrvermerks sind
nur die Betreuer befreit, die ihre Eltern, ihre Ehepartner oder Abkömmlinge
(Kinder, Enkel) betreuen. Der Sperrvermerk sollte lauten: "Verfügung
des Betreuers bedürfen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung".
Dieser Sperrvermerk bewirkt, daß der Betreuer vor Abhebung oder Überweisungen
von gesperrten Konten Kontakt mit dem Vormundschaftsgericht aufnimmt und
dort eine Genehmigung beantragt. Eine Bestätigung über die Anbringung
des Sperrvermerks ist dem Vormundschaftsgericht baldmöglichst
einzureichen. Der Einfluß des Sperrvermerks auf die Verfügungsbefugnis
der betreuten Person.
Der
Sperrvermerk selbst und generell die Betreuung schränkt die Verfügungsbefugnis
der betreuten Person nicht ein (es sei denn, es wurde ausnahmsweise ein
Einwilligungsvorbehalt angeordnet). Die Bestellung eines Betreuers und
insbesondere die Anbringung des Sperrvermerks haben nicht zur Folge, daß
der Betreute geschäftsunfähig wird. Für die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit
des Bankkunden ist allein dessen (geistiger) Gesundheitszu- stand maßgeblich.
In einer Vielzahl von Betreuungen kann der Betreute z. B. die regelmäßigen
Abhebungen und Überweisungen für den Lebens- unterhalt noch selbständig
rechtswirksam vornehmen.
Der
Einfluß der Betreuung auf die mit Banken eingegangen Verträge
Wie
oben ausgeführt, hat die Anordnung der Betreuung grundsätzlich keinen
Einfluß auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Dementsprechend
bleiben Rechte und Pflichten aus den vor Anordnung der Betreuung wirksam
eingegangenen vertraglichen Beziehungen mit der Bank erhalten. So dürfte
sich die Kündigung eines bereits eingeräumten Dispokredits aus der
Betreuerbestellung allein nicht rechtfertigen lassen. Auch Vollmachten zur
Verfügung über Konten bleiben durch die Betreuung unberührt. Dies gilt
selbst dann, wenn der Betreuer selbst Bevollmächtigter ist.
Reinhard
Langner
Rechtspfleger
am Amtsgericht Ebersberg (zurück zu den
Stichpunkten)
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Betreuung
einer chronisch psychisch kranken Person in einer Einrichtung
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Ich
bekomme den Fall von Herrn, nennen wir ihn Meier, vom Richter des
Amtsgerichts übertragen, mit der Bemerkung, "der is net viel Arbeit,
der lebt ja im Heim".
Ich
fahre zuerst zum Amtsgericht und hole mir die Akten, um zu sehen was
vorher war. Zwei dicke Aktendeckel. Der erste schon sehr abgenutzt,
insgesamt ein ganz schön schwerer Brocken. Ich denke, ich brauche wohl
den ganzen Nachmittag, um das durchzusehen. Und so ist es auch. Na, die
Arbeit hätte ich mir vielleicht nicht unbedingt machen müssen, das ist
ja alles vorbei. Oder doch nicht ganz? Na ja, wie dem auch sei, ich habe
mich durchgekämpft. Insgesamt liegen 35 Jahre Psychiatrie und Heime und
eine ganz kurze Zeit auf dem Bauernhof als Lebensgeschichte vor mir. Auf
dem Bauernhof, das kann ich mir für den Herrn Meier vorstellen, aber die
vielen Jahre in den geschlossenen Anstalten? Es gab zu diesem Zeitpunkt
kaum Einrichtungen, die für diese Personen geschaffen wurden. Entweder
die Leute lebten auf Dauer in psychiatrischen Kliniken oder in Alten- und
Pflegeheimen. In den Kliniken gab es wenigstens die Möglichkeit, in die
Arbeits- oder Beschäftigungstherapie zu gehen, damit die Zeit schneller
vergeht. Außerdem kann so das geringe Taschengeld etwas aufgebessert
werden. In den Alten- und Pflegeheimen gab es diese Möglichkeiten nicht.
Bei Herrn Meier wurde die Unterbringung durch den Vormund immer wieder nur
mit einem Satz beantragt. Die jeweiligen ärztlichen Gutachten sind kaum länger.
Immer wieder ist zu lesen von "dem Mündel", oder kurz "vom
Meier". Mir fällt es schwer eine Person dahinter zu erkennen. Begründet
wird die Unterbringung mit Diagnosen wie "Idiotie, Schwachsinn,
Geisteskrankheit....", man könne sich mit ihm nicht verständigen
und er hätte ja sowieso keinen mehr, zu dem er könne. Es wird während
der ganzen Jahre nicht überprüft, ob man Herrn Meier nicht doch wieder
ins normale Leben eingliedern kann. Es gab keinerlei ambulante Dienste,
deren Mitarbeiter diese Leute außerhalb von Einrichtungen hätten unterstützen
können. Ganz allein auf sich gestellt, wäre Herr Meier wohl nicht
zurecht gekommen.
Nach
diesem Nachmittag besuche ich Herrn Meier. Auf dieses "Herr"
lege ich nach dem Studium der Akten viel Wert, denn es hat sich ja doch
einiges geändert in der letzten Zeit. Herr Meier lebt im Wohnbereich
eines Altenheimes. Ich stelle mich bei ihm vor. Er sagt der "Richter
hätte ihm schon g'sagt, daß er einen neuen Vormund kriegt. Er hätte
schon viele verschiedene gehabt". Als ich ihm erkläre, daß seine
Vormundschaft in eine Betreuung umgewandelt worden ist, meint er, einen
Vormund hätte er sowieso nicht gebraucht. Mit der Betreuung ist er
einverstanden, weil er dann auch Besuch bekommt. Er zeigt mir ganz stolz
sein Zimmer. Er hat ein eigenes Zimmer mit einem kleinem Bad. Im Zimmer
steht ein Schrank, ein Bett mit Nachtkästchen, ein Tisch mit zwei Stühlen,
ein Fernseher und ein Regal. Es sind keine Bilder an der Wand, keine
Kleinigkeiten stehen rum, das Regal ist leer. Ich unterhalte mich einige
Zeit mit Herrn Meier. Er erzählt einiges von sich. Nun verstehe ich,
warum es keine persönlichen Gegenstände im Zimmer von Herrn Meier gibt.
Herr Meier möchte weiter in seinem Apartement leben. Er sagt, hier hätte
er alles was er braucht. Außerdem könne er im Ort herumspazieren, wie es
ihm gefällt.
Herr
Meier nimmt " scho immer" Medikamente. Er bekommt sie von seinem
Hausarzt. "Ang'fangen hat das seit der Psychiatrie". Ich frage
ihn, ob ihn auch ein Facharzt behandeln würde. Er verneint dies. Es bestätigt
sich, als ich bei den Mitarbeitern des Heimes nachfrage. Hier ein Hinweis:
Es ist sehr sinnvoll, solche Personen immer wieder zu einem Facharzt zu
schicken und von ihm überprüfen zu lassen, ob die Dosierung noch stimmt
oder ob es vielleicht mittlerweile bessere, verträglichere Medikamente
gibt. Ich will hier keinem zu nahe treten, gehe aber davon aus, daß ein
Facharzt mehr und aktuellere Erfahrung im Bereich Psychiatrie hat, als ein
praktischer Arzt. Darum ein Appell an die Betreuer von Patienten mit
dieser Problematik, vergewissern Sie sich, daß Ihr Betreuter zumindest
von Zeit zu Zeit von einem Facharzt behandelt wird oder die Medikamente überprüft
werden.
Viel
Arbeit hat man mit Herrn Meier wirklich nicht. Er ist ja im Heim.
Kleinigkeiten sind es, die diese Betreuung auch für Herrn Meier sinnvoll
machen können.
Bärbel
Baumann, Diplom- Sozialpädagogin (FH) beim Verein Brücke Ebersberg e.V.
Dr. Wintrichstr. 5, 85560 Ebersberg Tel :08092/8601160
(zurück zu
den Stichpunkten)
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Zur
Sterilisation von Menschen mit Behinderung
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Mit
der Reformierung des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechtes im Jahre 1992
gab es im neuen Betreuungsrecht auch zum Thema Sterilisation einige Änderungen.
Es
gibt generelle Grundsätze, die bei einer geplanten Sterilisation alle
beachtet werden müssen. Diese sind im § 1905 BGB aufgeführt und hier
kurz dargestellt:
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Grundsätzlich
dürfen nur volljährige Personen sterilisiert werden, Sterilisation bei
Minderjährigen ist untersagt.
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Eine
Sterilisation bedarf der Einwilligung des/der Betroffenen, da es sich um
einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der
Person handelt. Ein Eingriff ohne Einwilligung würde in strafrechtlichem
Sinne eine schwere Körperverletzung bedeuten.
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Personen,
bei denen die Fähigkeit zur Einwilligung nicht eindeutig ist, die z.B.
den Umfang und die Konsequenzen des Eingriffes nicht oder nur teilweise
nachvollziehen können, muß das Vormundschaftsgericht das Vorliegen oder
Fehlen der Einwilligungsfähigkeit feststellen.
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In
seltenen Fällen kann die Einwilligung ersatzweise, durch einen/eine
eigens bestellte Betreuer/-in, zulässig sein. Zur Entscheidung einer
Sterilisationseinwilligung muß speziell eine Betreuung eingerichtet
werden, eine bestehende Betreuung, z.B. für den Wirkungskreis
Gesundheitsfürsorge, reicht nicht aus. |
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Die
Ersatzeinwilligung bedarf einer gerichtlichen Genehmigung und ist nur dann
erlaubt, wenn sie dem Willen der betroffenen Person nicht widerspricht.
Hier ist nicht nur die Fähigkeit zur Einsicht oder Entscheidung gemeint,
sondern jegliche natürliche Widerwillensäußerung. Die Ablehnung oder
Gegenwehr kann z.B. durch Gestik, Mimik oder anderen Gefühlsäußerungen
zum Ausdruck gebracht werden und ist auch dann zu beachten, wenn sie kurz
vor dem Eingriff gezeigt wird. Es gilt zu vermeiden, daß Sterilisationen
zwangsweise durchgeführt werden.
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Eine
weitere Voraussetzung zur Einwilligung des/der Betreuer/-in in eine
Sterilisation ist die begründete Annahme, daß es ohne den Eingriff zu
einer Schwangerschaft kommen würde. Sterilisation als Vorsorgemaßnahme
soll damit verhindert werden.
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Weiterhin
kann eine Einwilligung nur dann erteilt werden wenn infolge einer zu
erwartenden Schwangerschaft eine Gefahr für Gesundheit oder Leben der
Schwangeren vermutet werden kann. Das Wohl der betroffenen Frau steht hier
im Vordergrund, nicht z.B. Interessen Dritter.
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Eine
letzte Voraussetzung zur Einwilligung in eine Sterilisation ist die Gewißheit
des/der eigens eingesetzten Betreuers/-in, daß eine Schwangerschaft nicht
mit anderen zumutbaren Mitteln verhindert werden kann. Hier sind Verhütungsmittel
aller Art gemeint.
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Erst
nach Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist eine Einwilligung durch
den/die eingesetzte/-n Betreuer/-in möglich. Für das
Genehmigungsverfahren ist eine Verfahrenspflegschaft einzurichten, die
Zustimmung zum Eingriff muß auf mindestens zwei Sachverständigen-gutachten
beruhen.
Erst
zwei Wochen nach Wirksamkeit der Genehmigung ist der Eingriff zulässig,
wobei stets Methoden zu wählen sind, die ein Rückgängigmachen (Refertilisierung)
zulassen.
Die
persönliche Einwilligung des/der Betroffenen zu einer Sterilisation ist
nach dem neuen Betreuungsrecht nur schwer zu ersetzen. Der Gesetzgeber möchte
damit verhindern, daß es zu „Zwangssterilisationen“ kommt, die in der
Vergangenheit bei kranken oder behinderten Menschen durchgeführt worden
sind.
Viktoria
Antoni, Dipl.Sozialpädagogin im Betreuungszentrum
Steinhöring,
Münchner Str. 37, 85643 Steinhöring Tel. 08094/182-145
(zurück zu den Stichpunkten)
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Die
Nachbarschaftshilfen im Landkreis Ebersberg
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Die
Nachbarschaftshilfen des Landkreises Ebersberg sind außer in Kirchseeon
und Vaterstetten keine Vereine, sondern unbürokratische Organisationen,
die auf ehrenamtlicher Basis zu helfen versuchen. Als Hauptaufgabengebiet
hat sich herauskristallisiert die Betreuung von alten Leuten, die als
Ehepaar oder auch als einzelne aus verschiedensten Gründen in eine
gewisse Einsamkeit und Hilfsbedürftigkeit gekommen sind.
Auch
Kinderbetreuung wird von den Nachbarschaftshilfen übernommen.
Grundsätzlich
kann der ehrenamtliche Einsatz nicht zeitintensiv angeboten werden, wie
andernorts bezahlte Leistungen. Bei den Helfer/Innen handelt es sich nicht
um in Altenpflege, Psychotherapie oder Kindererziehung speziell
ausgebildete Personen, sondern vielmehr um Damen und Herren, die neben
ihrer beruflichen Arbeit sich aus sozialem Engagement für diesen Dienst
zur Verfügung stellen. Verhältnismäßig leicht können wir zeitlich
befristete Hilfen bieten, ob er sich dabei um Einkäufe handelt oder auch
um Besuche bzw. Begleitung bei Spaziergängen während einer genau
abgerenzten Zeit. Sind Besuche auf lange Zeit hin gewünscht, sind diese
beschränkt auf höchstens 1 Mal pro 1-2 Wochen.
Selbstverständlich
gehen wir auch auf Altenheim-Bewohner zu wie dies z.B. in Glonn geschieht
und ab nächstem Jahr auch in Grafing.
Aus
meiner Erfahrung als Einsatzleiterin kann ich sagen, dass aus vielen
dieser Begegnungen herzliche Beziehungen entstanden sind, die in
Dankbarkeit und Bescheidenheit angenommen, dem Betreuten und oft auch dem
Helfer gut tun.
(Frieda
Milo, Einsatzleitung der Nachbarschaftshilfe Grafing) (zurück
zu den Stichpunkten)
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Ebersberger
Dienstleistungsbetriebe GmbH - Gebrauchtwarenhaus diakonia
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Seit
Mitte Juni ist in Ebersberg die diakonia angesiedelt, eine gemeinnützige
Gesellschaft zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration von
Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, wie beispielsweise
Langzeitarbeitslosigkeit oder Behinderung. Kernstück der diakonia ist das
Gebrauchtwarenhaus. Gut erhaltene Gebrauchtmöbel, Hausrat, gebrauchte
Elektrogeräte oder Kinderartikel, die von den Bürgern gespendet werden können,
finden hier die idealen Voraussetzungen zur Weiterverwendung. Denn die
diakonia erfüllt neben der sozialen auch eine ökologische Aufgabe. Nach
einer Besichtigung werden die Gebrauchtwaren kostenlos vor Ort abgebaut
und abgeholt, in der eigenen Werkstatt bei Bedarf instand gesetzt und
schließlich im Verkaufsraum des Gebrauchtwarenhauses angeboten.
In
den günstigen Preisen sind die Auslieferung und die Montage bereits
enthalten. Angesprochen sind als Kunden alle, die nach einer preisgünstigen
Einkaufsmöglichkeit suchen, aber auch Liebhaber von Stücken aus den
vergangenen Jahrzehnten werden hier ihre helle Freude haben. Zum Stöbern
lädt das Gebrauchtwarenhaus Ebersberg aber ebenso herzlich ein.
Hauptgesellschafter
der diakonia sind die Innere Mission München und der Evang.-Luth.
Dekanatsbezirk München. Das Projekt wird mit öffentlichen Mitteln
unterstützt, doch ist die diakonia Ebersberg auch auf die Verkaufserlöse
und Spenden zur Refinanzierung angewiesen. In der diakonia wird nach dem
Motto gehandelt: Es ist besser, Arbeit zu finanzieren als Arbeitslosigkeit
zu alimentieren. Im Gebrauchtwarenhaus sind insgesamt acht Personen beschäftigt,
von Handwerkern, Lagerarbeitern, Fahrern und Verwaltungsangestellten bis
hin zum Verkaufspersonal. In diesen unterschiedlichen Betriebszweigen
werden für die Mitarbeiter sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für
ein bis zwei Jahre angeboten. Ziel nach diesen maximal zwei Jahren soll
die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Durch einen
individuellen Bildungsplan soll dabei jedem einzelnen Mitarbeiter die Möglichkeit
geboten werden, sich berufsspezifisch weiterzubilden und zu qualifizieren,
um somit bessere Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Unterstützende
Maßnahmen während dieser Zeit können z.B. PC-Schulungen,
Bewerbungstraining oder auch der Erwerb des Führerscheins sein. Neben dem
Integrationsbetrieb wurden zur Zeit gerade 18 Zuverdienstarbeitsplätze
geschaffen für Menschen mit psychischen oder Suchtproblemen.
Die
tarifliche Bezahlung führt nicht nur zu einer Verbesserung der
Lebensgrundlage, durch eine derartige sinnspendende Tätigkeit können die
Mitarbeiter auch psychisch und sozial stabilisiert werden. Die Mitarbeiter
der Zuverdienstfirmen übernehmen mit ihrem Anleitern beispielsweise
Gartenarbeiten wie Rasen mähen oder Hecken schneiden, Reinigungen, Entrümpelungen
oder Wohnungsauflösungen, aber auch Arbeitsaufträge regionaler Firmen
werden gerne angenommen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr Samstag von 9.00 bis 14.00 Uhr
diakonia
Kurzinformationen über den Bereich Zuverdienst - Große Stärken
psychisch Kranker und Suchtkranker Menschen.
Das
sind nachweislich oft Personen mit überdurchschnittlich guten Einzelfähigkeiten
oder Menschen, die aufgrund ihres Krankheitsverlaufs ihren Beruf aufgeben
mußten. Bei diesem Personenkreis besteht verstärkt der dringende Wunsch,
einschränkende Defizite über Selbstbestätigung durch Arbeit
auszugleichen.
Der
Bereich Zuverdienst der diakonia-GmbH in Ebersberg bietet die
verschiedensten Leistungen an: Reinigungen von Privat- und Gewerberäumen,
Einkäufe, Botendienste, komplette Versandabwicklungen für Industrie und
Handwerk. Deutlich verstärkt sollen Gesamt- und Teilleistungen zu
Industriemontagen sowie Hausmeisterei und Gartenpflege werden.
Auch
erlauben insgesamt vielfältige Qualifikationen der Mitarbeiter,
individuell auf neue Kundenbedürfnisse einzugehen. Gerade auf diese
Art der Anfragen freuen wir uns.
Der
Koordinator des Bereiches für Kunden und Mitarbeiter ist selbst gelernter
Ergotherapeut und Maschinenschlosser mit elektrotechnischer
Zusatzausbildung, sowie Erfahrung in Land- und Forstwirtschaft.
Auf
diesen soliden Grundstock baut sich das als gemeinnützig anerkanntes
Unternehmen auf und bietet seine Dienstleistungen, Firmen, Ämtern und
Privatkunden an.
Durch
die Beschäftigung im Zuverdienst-Betrieb entsteht zunehmend eine
Entlastung für Familien, Krankeneinrichtungen, Wohngruppenträger und
sonstiger Arbeitsförderer.
Menschen,
die in ein Arbeitsverhältnis eingebunden sind und mit Erfolg Leistung
erbringen, werden dadurch stabilisiert und integriert. Zudem erfährt die
Gesellschaft eine Entlastung in bezug auf die Sozialleistungen.
Das
sollte für den Zuverdienst-Betrieb und seine neuen Kunden auch in Zukunft
Beweggrund genug sein.
(Ernst.
N. Baumgarten/Betriebsleiter Zuverdienst) (zurück
zu den Stichpunkten)
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