Die Arbeitsgemeinschaft hat in den letzten Jahren eine Infobroschüre rund um die gesetzliche Betreuung verfasst. Folgende Artikel finden Sie unter den angegebenen Stichpunkten oder im laufenden Text:

Betreutes Wohnen und Gerotopsychiatrische Fachkraft im SPDI

Hospizverein

Werkstatt für Behinderte und Wohnungseigentum für Behinderte in Steinhöring und Eglharting

offene Behindertenarbeit OBA

Suchtambulanz der Caritas

Wer pflegt die Pflegenden

Demenz im Alter

Finanzverwaltung bei der Betreuung

Regress der Staatskasse bei Betreuungen

Sterilisation bei Menschen mit einer geistigen Behinderung

Fallbeispiel einer Betreuung

Arbeitsplätze für psychisch Kranke- Diakonia Ebersberg

Nachbarschaftshilfe Grafing

Betreute Wohnformen der Sozialpsychiatrischen Dienste Ebersberg

Die Sozialpsychiatrischen Dienste Ebersberg bieten für volljährige Menschen aller Altersklassen mit psychischen Erkrankungen “Betreutes Einzelwohnen” in der eigenen Wohnung wie auch Wohnplätze in “Intensiv betreuten Wohngemeinschaften” an. Die von uns betreuten Personen erhalten Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, Hilfe bei der Tages- und Freizeitgestaltung, beim Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte und in Fragen Arbeit und Beschäftigung. Unsere Arbeit ist ressourcenorientiert und fördert die Klienten dabei, ihre Möglichkeiten zu größerer Selbständigkeit und eigenverantwortlicher Lebensführung wahrzunehmen. Die von uns betreuten Personen haben die Möglichkeit, alle offenen Angebote der Sozialpsychiatrischen Dienste Ebersberg, insbesondere die Tagesstätte “Der Gartenhof” oder unsere “Teestube” zu nutzen. An den Wochenenden werden regelmäßig Gruppenaktivitäten angeboten. Die Betreuung erfolgt durch Diplom-Sozialpädagoginnen und Diplom- Sozialpädagogen.

Die Kosten für die Betreuung werden bei Bedürftigkeit vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen. Die Betreuung in unseren Wohnformen muss von einem Facharzt befürwortet werden. Es gibt keine zeitliche Obergrenze für die Dauer unserer Betreuung.

 Betreutes Einzelwohnen Am betreuten Einzelwohnen können derzeit insgesamt 20 Personen teilnehmen. Eine Betreuerin bzw. ein Betreuer ist jeweils feste Bezugsperson für 10 Klientinnen oder Klienten. Die betreuten Personen leben in eigenen Appartements, die von ihnen selber angemietet werden. Es ist auch möglich, Personen zu betreuen, die mit dem Partner, mit Angehörigen oder Freunden zusammenleben. Die Betreuung erfolgt vorwiegend in Form von Hausbesuchen, kann aber auch als Beratungsgespräch in den Büroräumen der Sozialpsychiatrischen Dienste Ebersberg stattfinden. 

Intensiv betreute Wohngemeinschaften Für Menschen, die nicht gerne allein leben möchten und die eine fester strukturierte Betreuung benötigen, bieten wir mittlerweile insgesamt 12 Plätze in Intensiv betreuten Wohngemeinschaften an. Die Betreuung findet in Zweier- und Vierer-Wohngemeinschaften statt. Es gibt eine Wohnstruktur mit Gruppenangeboten, für die Teilnahmepflicht besteht. Darüber hinaus finden je nach Bedarf individuelle Termine statt. Dazu hat die Innere Mission München im Landkreis Ebersberg entsprechende Wohnungen bzw. ein geeignetes Haus angemietet. Drei Zweier-Wohngemeinschaften und eine Vierer-Wohngemeinschaft befinden sich in Ebersberg, eine Zweier-Wohngemeinschaft ist in Kirchseeon.  

Interessentinnen und Interessenten können sich unter der Telefonnummer  08092 /85338-0 an die den Sozialpsychiatrischen Diensten Ebersberg wenden. Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches persönliches Informationsgespräch an.  (zurück zu den Stichpunkten)

 

Die Gerontopsychiatrische Fachkraft der Sozialpsychiatrischen Dienste Ebersberg stellt sich vor  

Seit dem 01.11.99 steht für die älteren MitbürgerInnen des Landkreises Ebersberg eine gerontopsychiatrische Fachkraft am Sozialpsychiatrischen Beratungsdienst Ebersberg zur Verfügung. Die Fachstelle bietet für ältere Menschen mit seelischen Belastungen, psychischen Krankheiten und auch Pflegebedürftigkeit eine Reihe von Hilfsmöglichkeiten an. Sie berät Betroffene und deren Angehörige in sozialen und psychologischen Fragen, ist behilflich in Fragen der Pflegeversicherung und bei der Vermittlung von Pflegediensten, Ärzten, Krankenhäusern und anderen Beratungstellen. Jeder kann sich ohne Formalitäten persönlich oder telefonisch an uns wenden. Die Beratungen sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratungen finden zum größten Teil in Form von Hausbesuchen statt, da viele der älteren MitbürgerInnen aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind unsere Beratungsstelle in Ebersberg aufzusuchen. Die Hausbesuche haben sehr viele Vorteile, man kann den Betroffenen im häuslichen Umfeld kennenlernen und sich ein Bild über die Wohnsituation nachen und so kann man auf schnellstem Weg gemeinsam mit den Betroffenen einen Lösungsweg suchen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozialpsychiatrische Dienste Ebersberg, Sieghartstraße 21, 85560 Ebersberg Telefon 08092/ 85338-0  (zurück zu den Stichpunkten)

 

Wer pflegt die Pflegenden?

Sorge und Betreuung eines Angehörigen spielt sich meist abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit und im Stillen ab. Wer sieht die vielfältigen Anforderungen und Fragen, vor die pflegende Angehörige tagtäglich gestellt sind?  Zwei Mitarbeiterinnen des Caritaszentrums haben die Beratung pflegender Angehöriger zu ihrem Schwerpunkt gemacht und bieten vielfältige Unterstützung an: 

Information über Fragen des Älterwerdens und seine Einschränkungen und deren Finanzierung, gesetzliche Leistungen, Antragstellung, Zuständigkeiten, usw.  
individuelle Planung und Vermittlung entsprechender ambulanter und stationärer Hilfen
Beratung bei der persönlichen Bewältigung der Situation
Gesprächskreise pflegender Angehöriger in Grafing und Markt Schwaben
Oasentage zum Ausspannen und Kraftschöpfen
Hauskrankenpflegekurse durch Schwestern der Sozialstation

Sie finden uns im Süden und Norden des Landkreises. Kontakt über 

Caritaszentrum Grafing, , Kirchenplatz 3, 85567 Grafing, Tel: 08092/5046,  

Caritas-Außenstelle Markt Schwaben, Maria Sommer, Zinngießergasse 33, 85570 Markt Schwaben, Tel: 08121/46333, MO 9.00-12.00 Uhr, MI 14.00-17.00 Uhr und in  Poing,  Poststr. 4, Tel: 8318    (zurück zu den Stichpunkten)

 

Der Christophorus Hospiz-Verein im Landkreis Ebersberg e.V. stellt sich vor:

Sie sind wichtig, weil Sie eben Sie sind. Sie sind bis zum letzten Augenblick ihres Lebens wichtig.Und wir werden alles tun, damit Sie nicht nur in Frieden sterben, sondern auch bis zuletzt leben können.                            Cicely Saunders

 

Diese Worte sind Vorbild und Leitfaden für die Hospizbewegung und auch unserer Arbeit im Christophorus Hospizverein im Landkreis Ebersberg.

Durch das Engagement vieler Menschen wollen wir dazu beitragen, dass Schwerstkranke, Sterbende und ihre Angehörigen Entlastung und Begleitung finden. 

Bei der Gründung im Februar 1997 hat sich der Hospizverein diese Aufgabe gestellt: 

Information der Öffentlichkeit über hilfreiche Möglichkeiten des Umgangs mit Sterben, Tod und Trauer  
Umfassende Vorbereitung und Schulung von Hospizhelfer/innen  
Begleitung und Unterstützung Schwerstkranker und Entlastung ihrer Familien durch ehrenamtliche Hospizhelfer/innen  
Förderung der Zusammenarbeit von Fachkräften in den Bereichen Medizin, Pflege, Beratung und Seelsorge  

Seither ist schon viel passiert:

Interessierte Menschen beschäftigen sich in Seminaren mit Themen wie Loslassen, Sterben, Trauer,...... Sie empfanden diese persönliche Auseinandersetzung als Gewinn im eigenen Reifungsprozess.

1998 bereiteten sich in einem intensiven Aufbauseminar zehn Teilnehmer/innen auf den Einsatz als ehrenamtliche Hospizhelfer vor. Inzwischen haben sie mehr als 500 Stunden “verschenkt”, Menschen besucht und begleitet, ob im Pflegeheim, zuhause oder im Krankenhaus.

Hospizhelfer/innen können Pflegedienste nicht ersetzen, sondern sie ergänzen, was daneben manchmal fehlt. Bei all ihrem Tun stehen die Wünsche und Möglichkeiten des Kranken und die Bedürfnisse  seiner Familie im Vordergrund.

Hospizhelfer sind Frauen und Männer aus verschiedenen Berufen, sorgfältig vorbereitet und bei ihrer Arbeit fachlich begleitet, sie sind erenamtlich tätig, d.h. es entstehen keine Kosten, sie stehen selbstverständlich unter Schweigepflicht.  
Hospizhelfer begleiten Sie unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit und Nationalität, wo immer sie sind: zuhause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus.  

Ende Mai beenden weitere 10 Teilnehmer/innen das nächste Vorbereitungsseminar, und wir freuen uns über die erweiterten Möglichkeiten, Hilfe anzubieten.

Wie erreichen Sie uns?

Das Hospiztelefon 08092/256985 ist zu folgenden Zeiten besetzt: Montag und Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr, Samstag von 16.00 - 18.00 Uhr. Dazwischen erreicht uns Ihre Nachricht über den Anrufbeantworter, der regelmäßig abgehört wird.

Regelmäßig bietet der Hospizverein Themenabende in verschiedenen Teilen des Landkreises an. Fragen Sie uns und/oder beachten Sie die lokale Presse.   (zurück zu den Stichpunkten)

 

Regress der Staatskasse gegenüber den Betreuten oder Alles kostet Geld!

Gesetzliche Betreuungen verursachen finanzielle Ausgaben. Sie ergeben sich aus den Kosten für das Gerichtsverfahren und den Kosten für den gesetzlichen Betreuer.

Kosten des Gerichtsverfahrens entstehen dem Betreuten erst dann, wenn sein Vermögen die Vermögensfreigrenze von derzeit 25.000,-€ nach Abzug der Schulden übersteigt. Eine selbstbewohnte Immobilie bleibt bei der Berechnung weitgehend unberücksichtigt. Die Gebühr beträgt je angefangenes Kalenderjahr 5,-€ für jede angefangene 5 000,- €, die über der genannten Grenze von liegt.

Ist der Betreute mittellos, kann der Betreuer Aufwendungsersatz, Aufwandsentschädigung und seine Vergütung aus der Staatskasse verlangen.

Mittellosigkeit liegt dann vor, wenn der Betreute diese Beträge nicht oder nur zum Teil oder in Raten oder nur im Wege gerichtlicher Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aus seinem einzusetzenden Einkommen oder Vermögen aufbringen kann.

Einzusetzen ist das Einkommen des Betreuten, soweit es die maßgebende Einkommensgrenze des BSHG für Hilfen in besonderen Lebenslagen übersteigt.  Der derzeitige Satz liegt bei 2500,-€

Die Zahlungen aus der Staatskasse befreien den Betreuten aber nicht endgültig, da die Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche auf die Staatskasse übergehen, soweit der Betreuer von der Staatskasse bezahlt wurde. Diese auf den Staat übergegangenen Ansprüche erlöschen dann erst mit Ablauf von 10 Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem die Staatskasse Leistungen erbracht hat.

Innerhalb dieses Zeitraums können je nach der Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Leistungen der Staatskasse vom Betreuten ganz oder teilweise zurückverlangt werden.

Im gleichen Zeitraum können nach dem Tod des Betreuten auch seine Erben in Anspruch genommen werden, jedoch nur mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses. Dem Erben kommen allerdings die Freibeträge zugute. Höhe und Zeitpunkt der vom Erben zu leistenden Zahlungen bestimmt das Gericht.

 Aus dem Handbuch für Betreuer entnommen.

Sabine Dembecki, BTV EBE-ED   (zurück zu den Stichpunkten)

Wohneigentum für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Seit vielen Jahren überlegen Familien, deren “Kin- der mit Behinderung” jeglichen Alters in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, wie ihr Vermögen im Sinn eines Erbes den Kindern zu Gute kommen kann. Die meisten Familien leben in großer Unsicherheit vor den Sozialhilfeträgern, wenn der Erbfall einmal eintreten wird. Das “Einkaufen” in vor allem kirchliche Einrichtungen ist nicht unbekannt, wird aber durch die veränderten Konzeptionen und Finanzierungsmodelle nicht mehr praktiziert.  

Im Betreuungszentrum Steinhöring haben sich nun Eltern und Fachleute, die sich seit vielen Jahren mit dieser Thematik befassen, gemeinsam mit Vertretern der Sozialhilfe und des Trägers auf einen Vertrag und eine Gesellschaftsform geeinigt. Unterstützt wurden sie dabei von der Stiftung Attl, die dieses Modell bereits vor mehreren Jahren realisiert hat. So soll erreicht werden, dass für Menschen mit Behinderung Wohneigentum geschaffen werden kann. Eltern haben jetzt die Möglichkeit, sich mit privaten Mitteln an einem Wohnheim zu beteiligen und bekommen für ihre “Kinder” durch die Einrichtung einen vertraglich zugesicherten adäquaten Wohnheimplatz bis zu deren Lebensende. Die Eltern schließen sich zu einer Gesellschaft zusammen und vermieten “ihr” Wohnheim an das Betreuungszentrum Steinhöring. Die Einrichtung betreibt die Wohnanlage. Die Rendite, d.h. die Miet- einnahmen  monatlich fließen den Besitzern zu. Das bedeutet, dass der Gesellschafteranteil teilweise auch damit finanziert werden könnte. Je früher sich Familien an einem solchen “Elternmodell” beteiligen, desto länger kann diese Rendite auch als wirklich sinnvolle Geldanlage genutzt werden.  

Der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in unserem Fall der Bezirk Oberbayern unterstützt diese Überlegungen sehr intensiv. Denn trotz der Renditezahlungen, dem überaus hohen Schonvermögen  und der Tatsache, dass hier die “Mieteinnahmen” im Rahmen der Unterhaltspflicht nicht als Einkommen herangezogen werden, ist diese Vereinbarung für beide Seiten sehr interessant!  

Folgende Vertragsinhalte sind hierbei noch zu nennen: Die Gesellschafter, die in den meisten Fällen Eltern von behinderten Menschen sind, verpflichten sich per Erbvertrag, ihren Erbteil an ihr “Kind” als Vorerbe im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen zu vererben. Sie setzen gleichzeitig das Betreuungszentrum als Betreiber der Wohnanlage zum Nacherben ein. Das Betreuungszentrum verpflichtet sich im Falle des Versterbens des Vorerben, den freiwerdenden Wohnheimplatz ausschließlich an Menschen mit Behinderung weiter zu geben. Wenn der Mensch mit Behinderung den Erblasser nicht überlebt, oder wenn andere familiäre Gründe es erfordern, kann der Gesellschaftsanteil nach einer kurzen vertraglichen Frist zum Zeitwert weiter verkauft werden. Für die Lebenshilfe in Ebersberg war es jetzt an der Zeit, sich ebenfalls an diesem Wohneigentum mit zwei Anteilen zu beteiligen. Die Katholische Jugendfürsorge als Träger des Betreuungszentrums hat sich ebenfalls mit mehreren Plätzen beteiligt und 12 Familien sind bereits per Gesellschaftsvertrag beigetreten. Das Grundstück liegt in Eglharting auf dem Gelände des Betreuungszentrums am Westring, das hier bereits 120 Werkstattplätze errichtet und zum Jahreswechsel 2000/01 beziehen will.

Zu dieser Zeit soll die Wohnanlage mit 20 Plätzen (überwiegend Einzelzimmer mit eigenen Sanitäranlagen, gemeinsamen Küchen, Wohnzimmern, Aufenthalts- und Hobbyräumen usw.) ebenfalls bezugsfertig sein. Wer Interesse hat, genauere Informationen zu diesem Thema zu erhalten, oder Gesellschafter werden möchte (auch wenn der Familienangehörige noch nicht im Betreuungszentrum betreut wird), kann sich in unserer Einrichtung jederzeit informieren.

Ansprechpartner sind Herr Baumann oder Herr Wallner. Telefon: 08094/182-0  

Franz Wallner, Sozialdienst Betreuungszentrum Steinhöring (zurück zu den Stichpunkten)

 

Werkstatt für Behinderte: Eine Darstellung

Werkstätten für Behinderte (WfB) sind soziale Einrichtungen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen.  

Nach § 54 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) bieten Werkstätten denjenigen Behinderten, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit.

In unserer Gesellschaft gehört das Arbeitsleben zum Lebensinhalt des erwachsenen Menschen. Eine Berufs- oder Arbeitstätigkeit vermittelt daher Zugehörigkeit, auch für Menschen mit Behinderung.

Arbeit und berufliche Tätigkeit kann sowohl für behinderte, als auch für nichtbehinderte Menschen eine Möglichkeit zur Selbstverwirklichung sein. Behinderte Werkstattmitglieder können am Arbeitsplatz zwischenmenschliche Kontakte aufbauen und pflegen, Gemeinschaft wird erlebbar. Am Arbeitsplatz in der WfB ist die behinderte Person nicht mehr Angehörige/r einer Minderheit, sondern wird als ei­genständige Person, als Persönlichkeit anerkannt. Behinderte WerkstattmitarbeiterInnen können sich dabei als Person nicht als behinderte Person erleben. Neben Sicherheit und Orientierung vermittelt die WfB Erfolgserlebnisse im Arbeitsprozeß. Die eigene Leistungsfähigkeit wird erlebt, ebenso eigene Grenzen.

Die Eingliederung in einen Arbeitsprozeß alleine reicht jedoch nicht aus, um eine Teilnahme am und Eingliederung in das Leben außerhalb der Einrichtung zu gewährleisten. Besondere Methoden und Maßnahmen der WfB sind ergänzend nötig, um Menschen mit Behinderung in ihrer Gesamtpersönlichkeit zu fördern. Dabei sind die sogenannten "Begleitenden Dienste" in den Werkstätten unverzichtbar. Hier findet u.a. die Sozialpädagogik ihren Aufgabenbereich. Generell kann man zweierlei Dauerkonflikte erkennen in denen sich Werkstätten für Behinderte befinden.

Zum ersten ist es der Konflikt: WfB als Schutzraum und WfB als Ort der Isolierung behinderter Menschen vom allgemeinen Arbeitsmarkt. WfBs wollen Schutz und Sicherheit bieten, sie sollen Rückhalt und Beschäftigung gewährleisten, andererseits sind Werkstätten Institutionen, die manchmal isolierend wirken. In der breiten Öffentlichkeit entsteht nicht selten das Gefühl, die behinderten Menschen seien gut versorgt, man brauche sich nicht weiter bemühen oder gar Kontakt aufnehmen. Diese Einstellung erschwert wiederum das Ziel der Eingliederung.  Der zweite Grundkonflikt ist die Tatsache, daß Werkstätten für Behinderte sowohl unter sozialen, als auch unter wirtschaftlichen Aspekten zu arbeiten haben. Seitens der Kostenträger wird, in Krisenzeiten verstärkt, Wirtschaftlichkeit und Leistung verlangt. Dabei wird jedoch wenig auf die behinderten MitarbeiterInnen und deren Bedürfnisse, noch auf die massiven Probleme der Arbeitsbeschaffung Rücksicht genommen. Werkstätten für Behinderte benötigen Konzepte, die sowohl den sozialen, als auch den wirtschaftlichen Aspekt berücksichtigen. Im Mittelpunkt der Bemühungen muß jedoch der Mensch stehen. Wirtschaftliche Überlegungen und betriebspolitische Entscheidungen sollten daran gemessen werden, ob sie den Personen in den Werkstätten auch dienen.  

Viktoria Antoni (Dipl. Sozialpäd. FH)

Sozialdienst der Steinhöringer Werkstätten, Münchnerstraße 37, 85643 Steinhöring Rechtsträger: Kath. Jugendfürsorge e.V.    (zurück zu den Stichpunkten)

 

Offene Behindertenarbeit im Landkreis Ebersberg

Neben selbständig lebenden Menschen mit Behinderung sind es vor allem Familien mit Kindern mit Behinderung, die unter erheblichen Belastungen leben.

Menschen mit Behinderung werden in unserer Leistungsgesellschaft wenig akzeptiert, die Ausgrenzung und Stigmatisierung ist groß. Integrationsbemühungen durch staatliche Sozial- und Schulpolitik fehlen nahezu ganz oder sind nur in Ansätzen vorhanden. Menschen mit Behinderung werden noch immer überwiegend in Sondereinrichtungen untergebracht.

Die Offene Behindertenarbeit will:   

behinderten und chronisch kranken Menschen so  weit wie möglich zu einer selbständigen, unabhängigen Lebensführung im eigenen Haushalt  verhelfen.  
die pflegenden Angehörigen entlasten und sich dabei direkt an den Bedürfnissen der Familie orientieren.  
der Isolation von behinderten und chronisch kranken Menschen entgegenwirken und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben  ermöglichen.  
die Interessen von behinderten und chronisch kranken Menschen der Öffentlichkeit gegenüber vertreten und sich für deren Belange  einsetzen.  

Methode

In Anlehnung an die Erkenntnisse in der Behindertenarbeit ( Bank Mikkelsen/ Bengt Nirje ) wird eine Normalisierung der Lebensverhältnisse wie folgt angestrebt:  

1. Normaler Tagesrhythmus Der gesamte Tagesrhythmus ist dem altersgleicher Nichtbehinderter anzupassen.  

2. Trennung von Arbeit - Freizeit - Wohnen

Dies bedeutet auch Ortswechsel und Wechsel der Kontaktpersonen. Dieser Grundsatz ist die Grundlage für die Ausrichtung der Freizeitaktivitäten außerhalb der stationären Einrichtungen.  

3. Normaler Jahresrhythmus  

Ferien, Verreisen, Besuche etc. haben auch als fester Bestandteil für behinderte Menschen stattzufinden. In der Freizeitplanung wird das entsprechend berücksichtigt.  

4. Normaler Lebenslauf

Angebote und Behandlung sollen klar auf das jeweilige Lebensalter bezogen sein. Deshalb gibt es auf unterschiedliche Altersgruppen ausgerichtete Angebote.  

5. Respektierung von Bedürfnissen

Willensäußerungen behinderter Menschen sind nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch zu berücksichtigen. Dies gilt in besonderem Maße für die Angebote der OBA.  

6.Angemessene Kontakte zwischen den Geschlechtern  

7. Normaler wirtschaftlicher Standard

Dieser ist im Rahmen der sozialen Gesetzgebung sicherzustellen.  

8. Standards von Einrichtungen

Im Hinblick auf Größe, Lage und Ausstattung usw. sind in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung solche Maßstäbe anzuwenden, wie man sie für uns "Normale" für angemessen hält.  

B. Nirje sieht das Normalisierungsprinzip als ein Mittel an, das dem behinderten Menschen gestattet, Errungenschaften und Bedingungen des täglichen Lebens, so wie sie dem Großteil der Bevölkerung zur Verfügung stehen, weitgehend zu Nutzen.  

Grundsätzlich kann festgehalten werden, daß sich die Bedürfnisse bei der Lebensgestaltung und die Interessen behinderter Menschen nicht von denen nichtbehinderter Menschen unterscheidet.  

Konkret werden derzeit folgende Leistungen der OBA im Landkreis Ebersberg angeboten:  

Gemeinwesen- und Öffentlichkeitsarbeit

Die OBA versucht:


Bedürfnisse aufzudecken

durch geeignete Maßnahmen auf Mißstände hinzuweisen

Solidarität mit den Belangen behinderter Menschen herzustellen  

Unter diesen Punkt fällt z.B. die Erstellung eines "Wegweiser für Menschen mit Behinderung im Landkreis Ebersberg" in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt, dort insbesonders der Sozialhilfeverwaltung und verschiedenen sozialen Verbänden.

Aber auch das Kleinkunstfestival der OBA (BRK) und das Sommerfest der OBA (AWO) sind in diesem Sinne zu sehen.  

Beratung

Die sozialpädagogischen Fachkräfte der Offenen Behindertenarbeit beraten über Hilfen nach den Sozialgesetzen, unterstützen beim Umgang mit Behörden und Kostenträgern und informieren über Einrichtungen der Behindertenhilfe und Selbsthilfegruppen.

Besondere Schwerpunkte der Beratung sind derzeit:

Leistungen nach den Sozialgesetzen z.B., Eingliederungshilfeleistungen, Offener Fahrdienst für Menschen mit Behinderung  
Die Pflegeversicherung mit all ihren Problemen für behinderte oder chronisch kranke Menschen  
Leistungen der Krankenkassen  
Info über Selbsthilfegruppen  
allgemeine soziale Beratung  

Ambulante Betreuung und Familienentlastender Dienst

An den individuellen Bedürfnissen orientiert werden behinderte und chronisch kranke Menschen in der häuslichen Umgebung betreut. Dabei kann es sich um die stundenweise Beschäftigung und Beaufsichtigung handeln, um helfende Begleitung zum Einkaufen, um pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen oder die Unterstützung zur Freizeitgestaltung.

Ziel ist die Entlastung der pflegenden Angehörigen und die Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei einer selbständigen Lebensführung.

Umfang und Gestaltung des Einsatzes orientieren sich an den Wünschen der Betreuten oder, bei Kindern und Jugendlichen, denen der Eltern.

Freizeitgestaltung

Von allen Feldern der Behindertenhilfe bietet die Freizeitgestaltung mit behinderten Menschen die vielfältigsten Möglichkeiten der Integration, obwohl sie nur einen Teilbereich gesellschaftlichen Lebens erfaßt.

Im Sinne einer integrativen Freizeitgestaltung mit behinderten Menschen ist die Beteiligung Nichtbehinderter ein wichtiger Aspekt der Freizeitarbeit der Offenen Behindertenarbeit.

Um zu vermeiden, dass die Kontakte von behinderten und nichtbehinderten Menschen auf einer reinen "Helfermentalität" beruhen, ist es wichtig, Freizeitprogramme so interessant zu gestalten, dass sie auch für nichtbehinderte Teilnehmer attraktiv sind.

Kursangebote, Aktionstage, Kino- und Discotreffs, sowie Wochenendfreizeiten, langfristige Ferienfreizeiten und vieles mehr werden angeboten und sowohl von behinderten als auch nichtbehinderten Teilnehmern wahrgenommen.  

Die Offene Behindertenarbeit im Landkreis Ebersberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, nicht wieder eine Sonderwelt zu schaffen, die Menschen mit Behinderung die Möglichkeit der Freizeitgestaltung bietet, sie aber ansonsten wieder isoliert.

Um dem entgegenzuwirken, werden neben den eigenen Aktivitäten die die OBA durch Vierteljahresprogramme anbietet, immer wieder Kontakte und Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Organisationen gesucht und gefördert.  

Neben der Attraktivität der Angebote, der Miteinbeziehung bei Planung und Ausrichtung der Angebote ist daher die Schulung und Fortbildung ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit mit ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und Teilnehmern.  

Offene Behindertenarbeit im südlichen Landkreis Ebersberg das Bayerisches Rotes Kreuz

 Haggenmillerstraße 9 , 85560 Ebersberg, Tel: 08092/2095-25  

im nördlichen Landkreis Ebersberg und im südlichen Landkreis Erding die Arbeiterwohlfahrt, Pfarrer-Hueber-Weg-7, Tel: 08121/1055   (zurück zu den Stichpunkten)

 

Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke

Wer kann sich an uns wenden?  

Menschen bei Problemen mit Alkohol,  illegalen Drogen, Medikamenten, Spielsucht, Eßstörungen.
Eltern, Partner, Angehörige und Freunde können ebenfalls Hilfe und Unterstützung bekommen.  
Personen und Institutionen die sich mit Suchtproblemen beschäftigen oder suchtpräventiv tätig werden wollen

Was können wir für Sie tun?

Beratung

Einzelberatung, Eltern und Angehörigenberatung,  Paar- und Familienberatung .Die Beratungsgespräche sollen bei folgenden Fragen Hilfestellung geben : 


Bin ich süchtig oder  abhängig  ?  

Welche Hilfen gibt es ?

Welche Hilfe ist für mich sinnvoll ?

Welche Unterstützung finde ich als Partner oder Angehöriger ?

Was kann ich als Angehöriger tun ?  

Ambulante Behandlung

Eine ambulante Behandlung kann an unserer  Beratungsstelle durch qualifizierte, therapeutisch geschulte MitarbeiterInnen durchgeführt werden.

Durch regelmäßige Einzel- und Gruppentherapie,  ergänzend durch Paar- und Familiengespräche, sollen die persönlichen Zusammenhänge der Sucht erkannt und die eigenen  Selbstheilungskräfte aktiviert werden.

Ein individueller Behandlungsplan wird erstellt.  

Stationäre Behandlung  

Im Einzelfall kann eine stationäre Entwöhnungsbehandlung aus sozialen, medizinischen und individuellen Erwägungen  notwendig werden. 

Wir unterstützen und beraten bei der Entscheidungsfindung.  

Weitere Schwerpunkte unserer Arbeit

Nachsorge  
Betreuung während der Entgiftung in einem Krankenhaus  
Zusammenarbeit mit Ärzten und Selbsthilfegruppen  
Hilfe bei der Antragstellung für die Kostenübernahme einer ambulanten oder stationären   Entwöhnungsbehandlung  
Schulung für alkoholauffällige Kraftfahrer  

Öffentlichkeitsarbeit in Schulen, sozialen Institutionen, Betrieben etc.  

Wer sind wir? 

Unser Team besteht aus : 

Sozialpädagogen/innen, Psychologe/in,Arzt für Psychiatrie / Psychotherapie

Verwaltungsangestellte 

Die Mitarbeiter haben langjährige Erfahrungen in der Suchtkrankenhilfe und verfügen über eine entsprechende therapeutische Qualifikation.Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. 

Sitz der Beratungsstelle und Anmeldung über:

Frau Althammer-Radan Fachdienstleiterin, 85567 Grafing, Kirchenstr. 6 Tel. 08092/5024  

Außensprechstunden nach Terminvereinbarung: 85570 Markt Schwaben, Zinngießergasse 33

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Aus der Praxis für die Praxis:

Hirnleistungsstörung im Alter (Demenz)

Im Jahr 1990 gab es in der Bundesrepublik etwa 1,2 Millionen Patienten mit Hirnleistungsstörungen im Alter. Die Häufigkeit dieser Störungen, die man auch Demenz  nennt, nimmt mit dem Alter zu: Zwischen 75 und 79 sind etwa 10% dement, bei den über 90-jährigen schon über 30%. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der über 80-jährigen von rund 3,5 Millionen im Jahr 1990 auf ca. 4,5 Millionen im Jahr 2030 ansteigen wird, dass dadurch also ein weiterer zahlenmäßiger Zuwachs an Menschen mit dieser typischen Alterskrankheit zu erwarten ist.  

Wie äußert sich diese Krankheit?  

in der nachweisbaren Beeinträchtigung des Kurz- und Langzeitgedächtnisses.  
durch eine Störung in den Bereichen: Abstraktes Denken (z.B. Die Bedeutung eines Sprichworts wird nicht erfaßt), Urteilsvermögen, Sprache, Erkennen (z.B. Wiedererkennen einer Person ), Motorik, Persönlichkeit ( z.B. Änderung von Persönlichkeitszügen ).  
die ersten beiden Punkte müssen so schwer ausgeprägt sein, daß Arbeit, Alltagsaktivitäten oder Beziehungen deutlich beeinträchtigt  werden.  

Welche Formen der Demenz gibt es?

Die beiden wichtigsten Formen der Demenz sind die Alzheimer-Demenz und die sog. Multiinfarkt-Demenz. Bei der Alzheimer-Demenz kommt es mit eher schleichendem Beginn zur mehr oder minder raschen Ausprägung der o.g. Merkmale. Bei der Multiinfarkt-Demenz können diese Symptome sich schrittweise, schubförmig entwickeln; hier sind auch häufig neurologische Ausfälle zusätzlich zu beobachten, wie Lähmungserscheinungen oder Sehstörungen.

Wichtig ist der Ausschluß von Demenzformen, die mit behandelbaren körperlichen Erkrankungen einhergehen, insbesondere Schilddrüsen-, Leber- und Herzkrankheiten, Infektionen, ernährungsbedingte Mangelzustände, Alkoholkrankheit, Arzneimittelnebenwirkungen und chronische Vergiftungen.

Zur Feststellung einer Demenz gehört aus nervenärztlicher Sicht unbedingt auch die Einbeziehung einer gründlichen Untersuchung und die Durchführung von psychologischen Tests, Laboruntersuchungen, EEG und Computertomographie.  

Wie entsteht eine Demenz?

Bei den meisten Demenzformen ist die Entstehungsursache bekannt. Über die Ursachen der Alzheimer-Demenz gibt es allerdings verschiedene Theorien, die versuchen, den dabei nachgewiesenen Mangel an Botenstoffen im Gehirn (sog. Transmitter) zu erklären.

Aus Gründen, die wir letztlich noch nicht kennen, kommt es bereits im Frühstadium der Alzheimer-Erkrankung zu einer 50%igen Verminderung der Zuckerverwertung im Gehirn, die zu einer drastischen Herabsetzung der Energiebildung und zu einer schweren Störung im Zellgleichgewicht führt. Bei der Alzheimer-Erkrankung muß jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch zusammengefaßt gesagt werden, daß sie heute immer noch eine Art Schicksal darstellt, gegen die man vorbeugend nichts unternehmen kann.  

Wie behandelt man eine Demenz?

Die Behandlung einer Demenz fußt zu-nächst auf einer möglichst genauen diagnostischen Einordnung:

Handelt es sich um eine behandelbare körperliche Ursache, wie z.B. eine chronische Vergiftung, Alkoholkrankheit, Herz- und Schilddrüsenerkrankung usw., ist es natürlich möglich, diese Grundkrankheit zu therapieren. Oft "verschwindet" dabei die Demenz. Allgemein beruht die Behandlung der verschiedenen Demenzformen auf vier Prinzipien:

Förderung verbliebener Fähigkeiten  

  durch Trainingsprogramme. Insbesondere sollten Gedächtnis, Orientierung und Aufmerksamkeit durch ansprechende und die individuelle Persönlichkeitsstruktur berücksichtigende Übungen aktiviert werden; so können Spiele, Kreuzworträtsel, Handarbeiten, aber auch Erhaltung oder Verbesserung der Leistungen im alltäglichen Leben, beim Anziehen, Essen, Körperpflege, von großer Bedeutung werden.  

Medikamentöse   Behandlung

der   Hirnleistungsstörung mit sog. Nootropika, sowie medikamentöse Behandlung von begleitenden Problemen, Depressionen, Unruhe, Verfolgungsgefühlen. In diesem Zusammenhang ist auch die "richtige" ausgewogene Ernährung und die Zufuhr ausreichender Flüssigkeitsmengen (mind. 1,5 Liter) und die zusätzliche Gabe von Vitaminen und Spurenelementen zu nennen.  

Psychotherapeutische  Führung

mit  dem Ziel der Verringerung von Versagenserlebnissen und von Angst. Wir meinen, daß stützende Betreuung, Gespräche, Spaziergänge, spannungs- und angstlösende Maßnahmen hier von besonderer Bedeutung sind.

Psychotherapeutische Beratung und Führung der mit der Pflege betrauten Personen im ambulanten und stationären Bereich.

Hilfreich sind hier Hausbesuche der Ärzte, Hilfe bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Koordination der nötigen Hilfsmaßnahmen, Unterstützung beim oft aufwendigen behördlichen Antragsweg, Unterstützung durch Hilfsdienste wie Sozialstationen, Nachbarschaftshilfen, Kurzzeitpflege oder auch Angehörigen-Selbsthilfegruppen.  

Wir konnten in diesem kurzen Artikel nur die allerwesentlichsten Gesichtspunkte bei diesen sehr häufigen und oft sehr belastenden Störungen im Alter nennen. Gerne sind wir bereit, bei auftretenden Fragen mit Ratschlägen oder Literaturhinweisen weiterzuhelfen.  

      Dr. Claus Briesenick, Baldham   (zurück zu den Stichpunkten)

 

Tipps zu Bankgeschäften des Betreuers

Ist dem Betreuer auch der Wirkungskreis "Vermögenssorge" übertragen worden, ergeben sich in der Praxis aus den Bankgeschäften zu folgenden Bereichen immer wieder Rückfragen.

Der Sperrvermerk bei Geldanlagen

Nachdem sich der Betreuer unter Vorlage des Originalbetreuerausweises (eine Fotokopie genügt nicht) bei dem kontoführenden Institut vorgestellt hat, ist von der Bank auf allen Konten und Depots - mit Ausnahme des Girokontos - ein Sperrvermerk anzubringen. Von der Anbringung des Sperrvermerks sind nur die Betreuer befreit, die ihre Eltern, ihre Ehepartner oder Abkömmlinge (Kinder, Enkel) betreuen. Der Sperrvermerk sollte lauten: "Verfügung des Betreuers bedürfen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung". Dieser Sperrvermerk bewirkt, daß der Betreuer vor Abhebung oder Überweisungen von gesperrten Konten Kontakt mit dem Vormundschaftsgericht aufnimmt und dort eine Genehmigung beantragt. Eine Bestätigung über die Anbringung des Sperrvermerks ist dem Vormundschaftsgericht baldmöglichst einzureichen. Der Einfluß des Sperrvermerks auf die Verfügungsbefugnis der betreuten Person. 

Der Sperrvermerk selbst und generell die Betreuung schränkt die Verfügungsbefugnis der betreuten Person nicht ein (es sei denn, es wurde ausnahmsweise ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet). Die Bestellung eines Betreuers und insbesondere die Anbringung des Sperrvermerks haben nicht zur Folge, daß der  Betreute geschäftsunfähig wird. Für die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit des Bankkunden ist allein dessen (geistiger) Gesundheitszu- stand maßgeblich. In einer Vielzahl von Betreuungen kann der Betreute z. B. die regelmäßigen Abhebungen und Überweisungen für den Lebens- unterhalt noch selbständig rechtswirksam vornehmen. 

Der Einfluß der Betreuung auf die mit Banken eingegangen Verträge

Wie oben ausgeführt, hat die Anordnung der Betreuung grundsätzlich keinen Einfluß auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Dementsprechend bleiben Rechte und Pflichten aus den vor Anordnung der Betreuung wirksam eingegangenen vertraglichen Beziehungen mit der Bank erhalten. So dürfte sich die Kündigung eines bereits eingeräumten Dispokredits aus der Betreuerbestellung allein nicht rechtfertigen lassen. Auch Vollmachten zur Verfügung über Konten bleiben durch die Betreuung unberührt. Dies gilt selbst dann, wenn der Betreuer selbst Bevollmächtigter ist. 

Reinhard Langner

Rechtspfleger am Amtsgericht Ebersberg (zurück zu den Stichpunkten)

 

Betreuung einer chronisch psychisch kranken Person in einer Einrichtung

Ich bekomme den Fall von Herrn, nennen wir ihn Meier, vom Richter des Amtsgerichts übertragen, mit der Bemerkung, "der is net viel Arbeit, der lebt ja im Heim".

Ich fahre zuerst zum Amtsgericht und hole mir die Akten, um zu sehen was vorher war. Zwei dicke Aktendeckel. Der erste schon sehr abgenutzt, insgesamt ein ganz schön schwerer Brocken. Ich denke, ich brauche wohl den ganzen Nachmittag, um das durchzusehen. Und so ist es auch. Na, die Arbeit hätte ich mir vielleicht nicht unbedingt machen müssen, das ist ja alles vorbei. Oder doch nicht ganz? Na ja, wie dem auch sei, ich habe mich durchgekämpft. Insgesamt liegen 35 Jahre Psychiatrie und Heime und eine ganz kurze Zeit auf dem Bauernhof als Lebensgeschichte vor mir. Auf dem Bauernhof, das kann ich mir für den Herrn Meier vorstellen, aber die vielen Jahre in den geschlossenen Anstalten? Es gab zu diesem Zeitpunkt kaum Einrichtungen, die für diese Personen geschaffen wurden. Entweder die Leute lebten auf Dauer in psychiatrischen Kliniken oder in Alten- und Pflegeheimen. In den Kliniken gab es wenigstens die Möglichkeit, in die Arbeits- oder Beschäftigungstherapie zu gehen, damit die Zeit schneller vergeht. Außerdem kann so das geringe Taschengeld etwas aufgebessert werden. In den Alten- und Pflegeheimen gab es diese Möglichkeiten nicht. Bei Herrn Meier wurde die Unterbringung durch den Vormund immer wieder nur mit einem Satz beantragt. Die jeweiligen ärztlichen Gutachten sind kaum länger. Immer wieder ist zu lesen von "dem Mündel", oder kurz "vom Meier". Mir fällt es schwer eine Person dahinter zu erkennen. Begründet wird die Unterbringung mit Diagnosen wie "Idiotie, Schwachsinn, Geisteskrankheit....", man könne sich mit ihm nicht verständigen und er hätte ja sowieso keinen mehr, zu dem er könne. Es wird während der ganzen Jahre nicht überprüft, ob man Herrn Meier nicht doch wieder ins normale Leben eingliedern kann. Es gab keinerlei ambulante Dienste, deren Mitarbeiter diese Leute außerhalb von Einrichtungen hätten unterstützen können. Ganz allein auf sich gestellt, wäre Herr Meier wohl nicht zurecht gekommen.  

Nach diesem Nachmittag besuche ich Herrn Meier. Auf dieses "Herr" lege ich nach dem Studium der Akten viel Wert, denn es hat sich ja doch einiges geändert in der letzten Zeit. Herr Meier lebt im Wohnbereich eines Altenheimes. Ich stelle mich bei ihm vor. Er sagt der "Richter hätte ihm schon g'sagt, daß er einen neuen Vormund kriegt. Er hätte schon viele verschiedene gehabt". Als ich ihm erkläre, daß seine Vormundschaft in eine Betreuung umgewandelt worden ist, meint er, einen Vormund hätte er sowieso nicht gebraucht. Mit der Betreuung ist er einverstanden, weil er dann auch Besuch bekommt. Er zeigt mir ganz stolz sein Zimmer. Er hat ein eigenes Zimmer mit einem kleinem Bad. Im Zimmer steht ein Schrank, ein Bett mit Nachtkästchen, ein Tisch mit zwei Stühlen, ein Fernseher und ein Regal. Es sind keine Bilder an der Wand, keine Kleinigkeiten stehen rum, das Regal ist leer. Ich unterhalte mich einige Zeit mit Herrn Meier. Er erzählt einiges von sich. Nun verstehe ich, warum es keine persönlichen Gegenstände im Zimmer von Herrn Meier gibt. Herr Meier möchte weiter in seinem Apartement leben. Er sagt, hier hätte er alles was er braucht. Außerdem könne er im Ort herumspazieren, wie es ihm gefällt.  

Herr Meier nimmt " scho immer" Medikamente. Er bekommt sie von seinem Hausarzt. "Ang'fangen hat das seit der Psychiatrie". Ich frage ihn, ob ihn auch ein Facharzt behandeln würde. Er verneint dies. Es bestätigt sich, als ich bei den Mitarbeitern des Heimes nachfrage. Hier ein Hinweis: Es ist sehr sinnvoll, solche Personen immer wieder zu einem Facharzt zu schicken und von ihm überprüfen zu lassen, ob die Dosierung noch stimmt oder ob es vielleicht mittlerweile bessere, verträglichere Medikamente gibt. Ich will hier keinem zu nahe treten, gehe aber davon aus, daß ein Facharzt mehr und aktuellere Erfahrung im Bereich Psychiatrie hat, als ein praktischer Arzt. Darum ein Appell an die Betreuer von Patienten mit dieser Problematik, vergewissern Sie sich, daß Ihr Betreuter zumindest von Zeit zu Zeit von einem Facharzt behandelt wird oder die Medikamente überprüft werden.  

Viel Arbeit hat man mit Herrn Meier wirklich nicht. Er ist ja im Heim. Kleinigkeiten sind es, die diese Betreuung auch für Herrn Meier sinnvoll machen können.  

Bärbel Baumann, Diplom- Sozialpädagogin (FH) beim Verein Brücke Ebersberg e.V. Dr. Wintrichstr. 5, 85560 Ebersberg Tel :08092/8601160  (zurück zu den Stichpunkten)

Zur Sterilisation von Menschen mit Behinderung

Mit der Reformierung des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechtes im Jahre 1992 gab es im neuen Betreuungsrecht auch zum Thema Sterilisation einige Änderungen.  

 Es gibt generelle Grundsätze, die bei einer geplanten Sterilisation alle beachtet werden müssen. Diese sind im § 1905 BGB aufgeführt und hier kurz dargestellt:    

Grundsätzlich dürfen nur volljährige Personen sterilisiert werden, Sterilisation bei Minderjährigen ist untersagt.    
Eine Sterilisation bedarf der Einwilligung des/der Betroffenen, da es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Person handelt. Ein Eingriff ohne Einwilligung würde in strafrechtlichem Sinne eine schwere Körperverletzung bedeuten.  
Personen, bei denen die Fähigkeit zur Einwilligung nicht eindeutig ist, die z.B. den Umfang und die Konsequenzen des Eingriffes nicht oder nur teilweise nachvollziehen können, muß das Vormundschaftsgericht das Vorliegen oder Fehlen der Einwilligungsfähigkeit feststellen.  
In seltenen Fällen kann die Einwilligung ersatzweise, durch einen/eine eigens bestellte Betreuer/-in, zulässig sein. Zur Entscheidung einer Sterilisationseinwilligung muß speziell eine Betreuung eingerichtet werden, eine bestehende Betreuung, z.B. für den Wirkungskreis Gesundheitsfürsorge, reicht nicht aus.
Die Ersatzeinwilligung bedarf einer gerichtlichen Genehmigung und ist nur dann erlaubt, wenn sie dem Willen der betroffenen Person nicht widerspricht. Hier ist nicht nur die Fähigkeit zur Einsicht oder Entscheidung gemeint, sondern jegliche natürliche Widerwillensäußerung. Die Ablehnung oder Gegenwehr kann z.B. durch Gestik, Mimik oder anderen Gefühlsäußerungen zum Ausdruck gebracht werden und ist auch dann zu beachten, wenn sie kurz vor dem Eingriff gezeigt wird. Es gilt zu vermeiden, daß Sterilisationen zwangsweise durchgeführt werden.  
Eine weitere Voraussetzung zur Einwilligung des/der Betreuer/-in in eine Sterilisation ist die begründete Annahme, daß es ohne den Eingriff zu einer Schwangerschaft kommen würde. Sterilisation als Vorsorgemaßnahme soll damit verhindert werden.  
Weiterhin kann eine Einwilligung nur dann erteilt werden wenn infolge einer zu erwartenden Schwangerschaft eine Gefahr für Gesundheit oder Leben der Schwangeren vermutet werden kann. Das Wohl der betroffenen Frau steht hier im Vordergrund, nicht z.B. Interessen Dritter.  
Eine letzte Voraussetzung zur Einwilligung in eine Sterilisation ist die Gewißheit des/der eigens eingesetzten Betreuers/-in, daß eine Schwangerschaft nicht mit anderen zumutbaren Mitteln verhindert werden kann. Hier sind Verhütungsmittel aller Art gemeint.  

Erst nach Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist eine Einwilligung durch den/die eingesetzte/-n Betreuer/-in möglich. Für das Genehmigungsverfahren ist eine Verfahrenspflegschaft einzurichten, die Zustimmung zum Eingriff muß auf mindestens zwei Sachverständigen-gutachten beruhen.

Erst zwei Wochen nach Wirksamkeit der Genehmigung ist der Eingriff zulässig, wobei stets Methoden zu wählen sind, die ein Rückgängigmachen (Refertilisierung) zulassen.  

Die persönliche Einwilligung des/der Betroffenen zu einer Sterilisation ist nach dem neuen Betreuungsrecht nur schwer zu ersetzen. Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, daß es zu „Zwangssterilisationen“ kommt, die in der Vergangenheit bei kranken oder behinderten Menschen durchgeführt worden sind.   

Viktoria Antoni, Dipl.Sozialpädagogin im Betreuungszentrum Steinhöring, Münchner Str. 37, 85643 Steinhöring Tel. 08094/182-145  (zurück zu den Stichpunkten)

Die Nachbarschaftshilfen im Landkreis Ebersberg

Die Nachbarschaftshilfen des Landkreises Ebersberg sind außer in Kirchseeon und Vaterstetten keine Vereine, sondern unbürokratische Organisationen, die auf ehrenamtlicher Basis zu helfen versuchen. Als Hauptaufgabengebiet hat sich herauskristallisiert die Betreuung von alten Leuten, die als Ehepaar oder auch als einzelne aus verschiedensten Gründen in eine gewisse Einsamkeit und Hilfsbedürftigkeit gekommen sind.

Auch Kinderbetreuung wird von den Nachbarschaftshilfen übernommen. 

Grundsätzlich kann der ehrenamtliche Einsatz nicht zeitintensiv angeboten werden, wie andernorts bezahlte Leistungen. Bei den Helfer/Innen handelt es sich nicht um in Altenpflege, Psychotherapie oder Kindererziehung speziell ausgebildete Personen, sondern vielmehr um Damen und Herren, die neben ihrer beruflichen Arbeit sich aus sozialem Engagement für diesen Dienst zur Verfügung stellen. Verhältnismäßig leicht können wir zeitlich befristete Hilfen bieten, ob er sich dabei um Einkäufe handelt oder auch um Besuche bzw. Begleitung bei Spaziergängen während einer genau abgerenzten Zeit. Sind Besuche auf lange Zeit hin gewünscht, sind diese beschränkt auf höchstens 1 Mal pro 1-2 Wochen. 

Selbstverständlich gehen wir auch auf Altenheim-Bewohner zu wie dies z.B. in Glonn geschieht und ab nächstem Jahr auch in Grafing. 

Aus meiner Erfahrung als Einsatzleiterin kann ich sagen, dass aus vielen dieser Begegnungen herzliche Beziehungen entstanden sind, die in Dankbarkeit und Bescheidenheit angenommen, dem Betreuten und oft auch dem Helfer gut tun. 

(Frieda Milo, Einsatzleitung der Nachbarschaftshilfe Grafing) (zurück zu den Stichpunkten)

 

Ebersberger Dienstleistungsbetriebe GmbH - Gebrauchtwarenhaus diakonia

Seit Mitte Juni ist in Ebersberg die diakonia angesiedelt, eine gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, wie beispielsweise Langzeitarbeitslosigkeit oder Behinderung. Kernstück der diakonia ist das Gebrauchtwarenhaus. Gut erhaltene Gebrauchtmöbel, Hausrat, gebrauchte Elektrogeräte oder Kinderartikel, die von den Bürgern gespendet werden können, finden hier die idealen Voraussetzungen zur Weiterverwendung. Denn die diakonia erfüllt neben der sozialen auch eine ökologische Aufgabe. Nach einer Besichtigung werden die Gebrauchtwaren kostenlos vor Ort abgebaut und abgeholt, in der eigenen Werkstatt bei Bedarf instand gesetzt und schließlich im Verkaufsraum des Gebrauchtwarenhauses angeboten.

In den günstigen Preisen sind die Auslieferung und die Montage bereits enthalten. Angesprochen sind als Kunden alle, die nach einer preisgünstigen Einkaufsmöglichkeit suchen, aber auch Liebhaber von Stücken aus den vergangenen Jahrzehnten werden hier ihre helle Freude haben. Zum Stöbern lädt das Gebrauchtwarenhaus Ebersberg aber ebenso herzlich ein. 

Hauptgesellschafter der diakonia sind die Innere Mission München und der Evang.-Luth. Dekanatsbezirk München. Das Projekt wird mit öffentlichen Mitteln unterstützt, doch ist die diakonia Ebersberg auch auf die Verkaufserlöse und Spenden zur Refinanzierung angewiesen. In der diakonia wird nach dem Motto gehandelt: Es ist besser, Arbeit zu finanzieren als Arbeitslosigkeit zu alimentieren. Im Gebrauchtwarenhaus sind insgesamt acht Personen beschäftigt, von Handwerkern, Lagerarbeitern, Fahrern und Verwaltungsangestellten bis hin zum Verkaufspersonal. In diesen unterschiedlichen Betriebszweigen werden für die Mitarbeiter sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für ein bis zwei Jahre angeboten. Ziel nach diesen maximal zwei Jahren soll die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Durch einen individuellen Bildungsplan soll dabei jedem einzelnen Mitarbeiter die Möglichkeit geboten werden, sich berufsspezifisch weiterzubilden und zu qualifizieren, um somit bessere Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Unterstützende Maßnahmen während dieser Zeit können z.B. PC-Schulungen, Bewerbungstraining oder auch der Erwerb des Führerscheins sein. Neben dem Integrationsbetrieb wurden zur Zeit gerade 18 Zuverdienstarbeitsplätze geschaffen für Menschen mit psychischen oder Suchtproblemen. 

Die tarifliche Bezahlung führt nicht nur zu einer Verbesserung der Lebensgrundlage, durch eine derartige sinnspendende Tätigkeit können die Mitarbeiter auch psychisch und sozial stabilisiert werden. Die Mitarbeiter der Zuverdienstfirmen übernehmen mit ihrem Anleitern beispielsweise Gartenarbeiten wie Rasen mähen oder Hecken schneiden, Reinigungen, Entrümpelungen oder Wohnungsauflösungen, aber auch Arbeitsaufträge regionaler Firmen werden gerne angenommen. 

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr Samstag von 9.00 bis 14.00 Uhr

diakonia Kurzinformationen über den Bereich Zuverdienst - Große Stärken psychisch Kranker und Suchtkranker Menschen. 

Das sind nachweislich oft Personen mit überdurchschnittlich guten Einzelfähigkeiten oder Menschen, die aufgrund ihres Krankheitsverlaufs ihren Beruf aufgeben mußten. Bei diesem Personenkreis besteht verstärkt der dringende Wunsch, einschränkende Defizite über Selbstbestätigung durch Arbeit auszugleichen.

Der Bereich Zuverdienst der diakonia-GmbH in Ebersberg bietet die verschiedensten Leistungen an: Reinigungen von Privat- und Gewerberäumen, Einkäufe, Botendienste, komplette Versandabwicklungen für Industrie und Handwerk. Deutlich verstärkt sollen Gesamt- und Teilleistungen zu Industriemontagen sowie Hausmeisterei und Gartenpflege werden. 

Auch erlauben insgesamt vielfältige Qualifikationen der Mitarbeiter, individuell auf  neue Kundenbedürfnisse einzugehen. Gerade auf diese Art der Anfragen freuen wir uns. 

Der Koordinator des Bereiches für Kunden und Mitarbeiter ist selbst gelernter Ergotherapeut und Maschinenschlosser mit elektrotechnischer Zusatzausbildung, sowie Erfahrung in Land- und Forstwirtschaft. 

Auf diesen soliden Grundstock baut sich das als gemeinnützig anerkanntes Unternehmen auf und bietet seine Dienstleistungen, Firmen, Ämtern und Privatkunden an. 

Durch die Beschäftigung im Zuverdienst-Betrieb entsteht zunehmend eine Entlastung für Familien, Krankeneinrichtungen, Wohngruppenträger und sonstiger Arbeitsförderer. 

Menschen, die in ein Arbeitsverhältnis eingebunden sind und mit Erfolg Leistung erbringen, werden dadurch stabilisiert und integriert. Zudem erfährt die Gesellschaft eine Entlastung in bezug auf die Sozialleistungen.

Das sollte für den Zuverdienst-Betrieb und seine neuen Kunden auch in Zukunft Beweggrund genug sein. 

(Ernst. N. Baumgarten/Betriebsleiter Zuverdienst) (zurück zu den Stichpunkten)

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